Schlomo77
Hallo und guten Morgen ihr lieben, ich hab mal ne Frage und vielleicht hat ja jemand von euch ne Ahnung wie das ist... Also, neulich hatten wir im RBK das Thema Kind nummer 2 (ja ich weiß, is vllt noch ein bissel früh :o)) jedenfalls stellte sich die Frage wie das Elterngeld für Kind Nmmer 2 berechnet wird, wenn man zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht arbeiten war (also dauerhaft in Elternzeit )... wird dann das Gehalt vorm ersten genommen??? Wollte eigentlich nach der Elternzeit erst nochmal 12 Monate arbeiten, aber dann nur noch in Teilzeit... wäre ja dann eher 'unvorteilhaft' zumal der Kitaplatz vor dem zweiten Lebensjahr mal locker 375 EUR im Monat kostet... daher überlegen wir, ob wir nicht in der Elternzeit nochmal 'nachlegen'...
bei uns ist es so!!!! es wird das gleiche elterngeld sein,da dieses nicht als einkommen zählt müsstest du dann wieder die unterlagen von vor dem ersten kind zur berechnung schicken. ich hatte hatte ja noch 5 monate dazwischen wo ich hätte arbeiten müssen,war ja im BV und bei mir ist es das gleiche geld wie bei nummer 2 *geschwisterbonus. ich hoffe du hast mein text verstanden?????
Ich habe zwischen den Kindern gearbeitet, aber nur Teilzeit. Ich bekomme jetzt nur den Mindestbetrag von 300 €
das war denn aber nur ein 400 euro job!!!oder?und du hast länger als ein jahr gearbeitet??? ich habe offiziell auch nur 30 stunden die woche gearbeitet
Ja, 400 € und davor angestellt für 500 € brutto, aber da blieb dann noch weniger übrig !
also meine schwester hatte das so ( kinder 4,5 und 2jahre ) : vollzeit gearbeitet und elterngeld wurde dannach berrechnet als die zweite zur welt kam hatte meine schwester noch nicht gearbeitet und nur 300€ bekommen ...... lg steffi
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