mama-07-09
Hallo, bin grad beim Ausfüllen des Vertrages und blicke da nicht duch..., weil ich schon vergessen habe wie ich beim 2.Kind das ausgefüllt habe. ich bin seit 2007 im Mutterschutz, ich muß da nur Mindestbetrag von 300€ ankreuzen, aber da gibst noch mehrere vormulare z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers und Erklärung zum Einkommen zum Eltergeldantrag...... muß ich das alles ausfüllen oder nur erstes Formular "Antrag auf Elterngeld" Danke und LG
Guten Morgen :-)
Hast du denn in irgendeiner Form vorher Einkommen bezogen? Also Arbeitsentgelt, Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Seit dem 01.01.11 gibt es bezüglich des Elterngeldes neue Regelungen. Vielleicht wärst du davon auch betroffen. Diese sind danach ausgerichtet, dass das Elterngeld eine tatsächliche Lohnersatzleistung sein soll. Es könnte daher sein, dass wenn du seit 2007 nicht mehr gearbeitet hast, dass du keinen Anspruch darauf hast, aber ich würde zur Sicherheit mal bei der Elterngeldstelle anrufen. Die müssen ja schließlich wissen wie du das ausfüllen musst. Alles andere wäre jetzt glaube ich reine Spekulation ![]()
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