Monatsforum August Mamis 2010

Frage wegen Elternzeit

Frage wegen Elternzeit

Gänseblümchen82

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Hallo! Hab mal ne Frage wegen Elternzeit.... also. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12.2010 aus. Verlängerung steht nicht im Raum. MuSchu geht bis Mitte Oktober, ausgehend vom ET. Muss ich jetzt die Elternzeit nur bis Ende des Jahres beantragen, oder trotzdem "vorsichtshalber" für drei Jahre? Den Arbeitgeber interessiert das ja nicht, aber das Arbeitsamt vielleicht? Nach Ende des Elterngeldbezuges werde ich ja ALG I bekommen. Vielleicht hat da von euch jemand Erfahrung oder nen Tipp. Sonst ruf ich mal beim Arbeitsamt an, aber ich hab erstmal keine Lust auf die Warteschleife und die Callcenter-Menschen, deshalb frag ich erstmal hier. LG Gänseblümchen P.S. Beantragen muss ich die Elternzeit doch erst nach der Geburt, oder? muss ich außer Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse jetzt noch irgendwas VOR der Geburt beantragen???


sweetkids

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Antwort auf Beitrag von Gänseblümchen82

Also wegen dieser Elterngeldsache da blick ich selber nicht richtig druch und das obwohl ich bei meiner großen auch schon den antrag ausfüllen mußte. Du mußt deinem AG auf alle Fälle bescheid geben wie lang du Elternzeit nehmen willst. Vor der Geburt mußt du eigentlich nur Mutterschaftsgeld beantragen weil dir für den rest noch das geburtsdatum deines kindes fehlt. Nach der Geburt wenn du die die Geburtsbescheinigung für die ganzen Ämter hast mußt du noch beantragen: Elterngeld Kindergeld Krippen- und eventuell Kigaplatz Familienversicherung bei der Krankenkasse LG


emanskii

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Antwort auf Beitrag von sweetkids

Ich werd meinen AG morgen mal anrufen (Di ist immer schlecht) und wegen der Elternzeit bescheid geben. Du hast ja theoretisch das Recht, wenn du 2 Jahre nimmst, das dritte dann später nochmal dranzuhängen. Wenn du aber eh 3 Jahre nimmst, ist es ja egal. Und deinem AG sollte es auch egal sein, da du ja befristet bist. LG


easymaus

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Antwort auf Beitrag von Gänseblümchen82

Hallo meine Liebe! Die Elternzeit kannst du definitiv erst beantragen, wenn dein kleiner Mann da ist, dazu brauchst du nämlich die Geburtsurkunde! Aber du kannst den Papierkram schon vorher ausfüllen. So haben wir es damals auch gemacht und bei Fragen hab ich auch gleich mit denen von der Elterngeldstelle gesprochen. Als mein Hase dann da war brauchten wir nur alles mit der Urkunde zusammen in einen Umschlag packen und fertig! Da fällt mir ein, ich muss ja auch noch bei der Elterngeldstelle anrufen und mal fragen, wie viel Elterngeld ich eigentlich bekomme... Auch die Elternzeit kannst du erst richtig beantragen, wenn dein Hu da ist, weil auch dazu braucht man eigentlich das Geburtsdatum. Ich weiß jetzt aber nicht wie es ist, wenn man nur einen befristeten Vertrag hat... Ich würde das wirklich lieber mit einer Fachkraft besprechen... entweder beim Arbeitsamt oder vielleicht wissen die ja von der Elterngeldstelle auch ein bisschen was darüber?!? Mail an dich schaffe ich heute nicht mehr, mal gucken, morgen oder übermorgen aber dann! GVLG, easy und einen dicken Drücker


fenja2003

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Antwort auf Beitrag von Gänseblümchen82

Elternzeit kannst Du nur nehmen, solange Dein Arbeitsvertrag läuft. Danach: ohne AG keine Elternzeit. Aber solange Du EG beziehst, ist das ja versicherungstechnisch auch kein Problem. ALG bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Nach EZ "darfst" Du meist erstmal eine Maßnahme für Berufsrückkehrerinnen machen, also kannst Du ALG wirklich nur beantragen, wenn die Kindesbetreuung gewährleistet ist. Dies muß zum Antrag auch nachgewiesen werden. Hier kannst Du gern mal googlen, Stichwörter Arbeitslosengeld I + Verfügbarkeit. Hier schonmal eine grobe Übersicht: http://www.kontaktstelle.de/index.htm?public/suche.htm EZ beantragst Du nicht, Du teilst sie dem AG lediglich mit :-) Und das musst Du spätestens 7 Wochen vor Beginn tun, sprich spätestens eine Woche nach der Geburt. Vorher geht nicht, denn Du kennst das Geburtsdatum ja noch nicht. LG, fenja2003