Monatsforum April Mamis 2017

Eigene Kosten bei NFM ?

Eigene Kosten bei NFM ?

Mitglied inaktiv

Guten Frage steht zwar oben, aber muss man die Nackenfaltenmessung selber tragen? Lieben Gruß, Marlene


LadyFly

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In Deutschland ja. Bei meinem Arzt würde es 190€ kosten. Der 3D Ultraschall 220€. Liebe Grüße


Mama2217

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Ich zahle 133


Nadine1110

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Ich habe für meine 56 € bezahlt (3 D) + 52 € für die Blutuntersuchung. Ich denke das macht jeder Arzt für sich selber fest was er nimmt.


oOoNineoOo

Antwort auf Beitrag von Nadine1110

Wenn ein Verdacht besteht musst du garnichts bezahlen. Ich hatte ein Ü-Shein zum 1. SSC und da wurde das mitgemacht. Aber ich habe das im bekannten kreis auch gehört das jeder Arzt einen eigenen Preis hatte. Lg


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von oOoNineoOo

Danke für eure Antworten. Mhmm.. das sind ja schon starke Unterschiede.


rabia93

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Ich habe 20€ bezahlt bin aber auch in griechenland. Du bist herzlich eingeladen :D


NeueMutti

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bei mir sind es 240€ Viel teurer gehts ja wohl nicht!


steffichen91

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Bei uns würde es 150 euro kosten


Jessmin88

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also ich hatte die Messung vor 2 Wochen und habe 110€ bezahlt (bin aber aus Österreich). bei uns wird diese Messung nicht von der kasse übernommen und ist zum selber zahlen :)


Mitglied inaktiv

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Guten Morgen, wenn da nur nicht die Reisekosten wären Darf ich mal fragen, was dich nach Griechenland geholt hat?


rabia93

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Guten morgen. Mein vater ist grieche und jetzt auch mein mann


Ja1977

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Kostenübernahme des Ersttrimesterscreenings als Pflicht der gesetzlichen KrankenkasseGeschrieben am: Februar 25, 2014 Das sogenannte Ersttrimenon- oder Ersttrimesterscreening (eine Untersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel) dient zur Erkennung von Chromosomenanomalien des noch ungeborenen Babys.Berechnet wird das Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenveränderung. Einflussgrößen sind: das Alter der Mutter, die Größe der Nackenfalte und die Blutwerte ß-HCG und PAPP-A.Üblicherweise wird seitens der Gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben, daß diese Untersuchung nicht im Umfang der Leistungspflicht enthalten ist und somit privat gezahlt werden muß.Dies ist jedoch nicht richtig. Aus dem Gesetz ergibt sich, daß die gesetzliche Krankenkasse zur Übernahme der Kosten des Ersttrimesterscreenings in bestimmten Risikofällen verpflichtet ist. Die Risikofälle sind dabei vom Gesetzgeber in der sogenannten Mutterschaftsrichtlinie benannt:Nach Anamnese / ohne Befund / aus der Patientengeschichte, z.B. bei schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z.B. an Niere und Leber oder erhebliche Adipositas), besondere Schwierigkeiten bei vorhergegenden Schwangerschaften, Erstgebärende unter 18 Jahren oder über 35 Jahre, Mehrgebärende über 40 Jahre, Vielgebärende mit mehr als vier Kindern;Nach Befund / jetzige Schwangerschaft, z.B. Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen, Anämie unter 10g/100 ml, Diabetes mellitus, Diskrepanz zwischen Uterus bzw. Kindsgröße und Schwangerschaftsdauer, Mehrlinge.Setzen Sie sich mit mir in Verbidngung, wenn Sie Hilfe bei der Erstattung Ihrer bereits vorverauslagten Arztkosten oder bei der bereits vorab zu klärenden Übernahmepflicht der Krankenkasse benötigen Quelle: http://rechtsanwalt-hemer.eu/kostenuebernahme-des-ersttrimesterscreenings-als-pflicht-der-gesetzlichen-krankenkasse/