Monatsforum April Mamis 2015

Arbeitszeit nach der SS

Arbeitszeit nach der SS

Teddy12

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Hallo Ihr lieben, ich habe gerade mal eine frage..... Nach der SS bzw. nach der Elternzeit hab ich ja Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz mit der gleichen Stundenzahl. Ich möchte aber danach nur Teilzeit oder auf 400 € Basis arbeiten muss sie mir das gewähren oder kann meine Chefin auch sagen nur Vollzeit?? Liebe Grüße


hubbabubba

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Antwort auf Beitrag von Teddy12

Kommt auf die Größe des Betriebes bzw die Mitarbeiterzahl an (mind 15). Ein Betriebsrat wäre hier Gold wert und würde das durchboxen. Grundsätzlich hast du Anspruch auf Teilzeit. Wenn der AG eine Vollzeitkraft benötigt, müsste er zwei halbe einstellen. Aber... der AG darf dies aus betrieblichen Gründen ablehnen. wenn dieser belegt, dass ihm dies zB aus wirtschaftlichen Gründen nicht mgl ist, würde das Arbeitsgericht entscheiden.


hubbabubba

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Antwort auf Beitrag von hubbabubba

§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)