Monatsforum April Mamis 2014

Elterngeld

Elterngeld

Blumenbeet90

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Mädels, ich blick irgendwie nicht durch, weil das niergends so richtig steht. Hoffe Ihr wisst das... Zur Berechnung des Elterngeldes werden ja die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz als Berechnungsgrundlage genommen. Und überall steht das Nettogehalt. Aber zählt da dann das gesetzliche Netto oder mein Auszahlungsbetrag??? Vielen Dank schon mal für eure Antworten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Blumenbeet90

Hallo, Netto ist doch der Betrag der dir ausgezahlt wird. Brutto ist das vor den ganzen abzügen!


Blumenbeet90

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Antwort auf Beitrag von Blumenbeet90

Ja, aber es gibt ja das gesetzliche Netto und dann das, was dir wirklich ausgezahlt wird, bei mir wird zum Beispiel gleich noch meine Essenschecks mit abgebucht und bei meinem Mann kommt das Leasing des Firmenwagens gleich noch weg...also ist mein Auszahlungsbetrag ja viel geringer wie mein gesetzliches Netto....


emilyjoy

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Antwort auf Beitrag von Blumenbeet90

Das ne gute frage wüsst ich auch gern...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Blumenbeet90

Das ist bei mir auch so ... Es werden noch einige Dinge abgebucht aber was ganz unten quasi steht ist das was du überwiesen bekommst. Vergleich das doch einfach mal mit den Kontoauzügen und den Abrechnungen. LG


Nanana

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Antwort auf Beitrag von Blumenbeet90

Seit 2013 wird nicht mehr das Netto, sondern das Brutto herangezogen und ein fiktiver Abzug in analoger Anwendung des EStG vorgenommen. Sprich Stkl. abhängiger Abzug. LG


Spreemädchen

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Antwort auf Beitrag von Blumenbeet90

kann ich meiner vorrednerin/schreiberin nur zustimmen...so hab ich das auch gehoert! also richtwert ist bruttogehalt. aber sagt mal, ich dachte das elterngeld wird von den 12monaten des vorjahres vom geburtsjahr des kindes berechnet. sprich wenn unser fratz im jahr 2014 geboren wird....wird das jahreseinkommen von 2013 genommen. stimmt das?! oder liege ich jetzt total.falsch?! oder gibt es moeglicherweise beide varianten?!


Mondlicht

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Antwort auf Beitrag von Spreemädchen

Ja, das ist richtig. Es werden die 12 Monate vor der Geburt (Geburtstmonat nicht mitgezählt) genommen; nicht das ganze Kalenderjahr. Hier ist ein Link dazu: http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html