Jersey1988
weiß jemand da ich im BV bin was mit meinen arbeitstagen passiert? habe noch 3 vom letzten jahr und dieses jahr stehen mir 15 tage zu
die UrlaubsTage die du im bv und MutterSchutz sammelst bleiben bis Ende der ElternZeit bestehen. lediglich für die ElternZeit bekommst du keine UrlaubsTage. nach deiner ElternZeit im Anschluss muss direkt ein gewisser ProzentTeil der UrlaubsTage genommen werden hoffe habe mich verständlich ausgedrückt. Liebe grüße
oh ich glaube dann rufe ich doch mal beim steuerbüro an. das die das wissen. wir schreiben unsere tage nämlich immer selber sonst auf
Meine sind damals dann verfallen. Aber das ist schon 9 Jahre her. Ich hatte auch in der SS Beschäftigungsverbot und dann halt Erziehungsurlaub (so hieß es noch damals) 2 Jahre lang, irgendwann verfallen die Urlaubstage.
ich hoffe die sagen nicht das ich das mit meinem chef klären muss, dass verhältniss zur arbeit ist zurzeit nicht so gut
hallo, bin susi und aus dem aprilbus 2012-hammer wie die zeit vergeht!!! nun seit ihr bald dran... jetzt zu meiner frage:du hats geschrieben das deine urlaubstage wegen bv verfallen sind. wie lange bleiben diese denn stehen,weisst du das zufällig? bin im juli 2011 schwanger geworden und hab es im september 2011 erfahren. bin ab 2.november ins bv gegangen und hatte bis dahin noch 6,5ut offen und von 2012 bis zum mutterschutz 5ut. pro famlilia meinte zu mir das die tage auf jeden fall stehenbleiben bis ich aus der elternzeit zurück bin. hat es sich mit den jahren geändert?da du geschrieben hattest das es bei dir 9jahre her is. vielleicht kannst du mir evtl.weiterhelfen!? danke für deine antwort lg susi mit nick marwin aus dem aprilbus2012
Ich weiß es leider nicht mehr. Als Arbeitnehmer ist man normalerweise verpflichtet seinen Urlaub bis im Folgejahr Ende März zu nehmen. Also 3 Monate übers laufende Jahr. Wenn man nun im BV ist, verlängert sich das sicherlich, aber + Elternzeit? Ich weiß nicht. Im Normalfall könnte man sich den Urlaub auszahlen lassen. Aber lohnt sich das? Es hängt sicherlich stark davon ab wieviel Urlaub einem Zusteht. Ich meine im BV steht einem der laufende Urlaub eh nicht zu. D.h. dir steht nur der Urlaub für die gearbeiteten Monate des Jahres zu. Urlaub duruch 12 x die Monate die man gearbeitet hat. Aber sicher bin ich mir da nicht.
ja normalerweise muss man Urlaub aus dem Vorjahr bis März nehmen aber anders ist das in der Schwangerschaft. er bleibt bestehen bis nach der ElternZeit muss dann aber wie gesagt zügig genommen werden. während der ElternZeit sammelt man keinen Urlaub an. das könnt ihr doch mal rausgoogeln. ich habe damals meine ex Chefin gefragt und google hat mir das bestätigt . bin mir also ziemlich ziemlich sicher was das angeht.