Sunny_79
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Tochter wurde am 17.04 geboren und ich möchte 2 Jahre Elternzeitnehmen. Ich bin alleinerziehend und habe somit Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Nun möchte ich nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen, also ab dem 17.04.2014. Ich weiß, dass ich dann für die restlichen 2 Monate Elterngeldanspruch jeden Monat noch 300 EUR erhalten. Ansonsten verdiene ich dann einfach zuviel. So, nun zu meiner Frage. Im Elterngeldantrag muss mein Arbeitgeber mein Einkommen ausfüllen, falls ich im Bezugszeitraum (17.04.2013 - 16.06.2014) arbeiten gehe. Nun steht da dieser Satz: "Maßgebend sind die Kalendermonate im Bezugszeitram des Elterngeldes, vom ... bis ..., in denen der Antragsteller Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. Mich verwirren jetzt die Kalendermonate. Würde dies bedeuten, dass es mir nur Nachteile bringt, wenn ich bereits am 17.04.2014 wieder arbeiten gehe? Also dass im schlimmsten Fall bereits für den Monat April kein Elterngeld mehr fließt? Wann wird das Geld immer überwiesen (Monatsanfang,-ende)? Ich dachte immer Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Aber die Kalendermonate bringen mich jetzt zum grübeln. Sollte ich dann eher ab 01.05.2014 wieder arbeiten gehen?
Da steh ich nun selber aufm dicken schlauch. Würde dir raten fahr zur elterngeld stelle und lass dich da beraten. Haben selber jetz die tage den antrag abgegeben und die hat direkt geguckt das alles da ist. LG
Das Problem ist, dass ich dafür keine Zeit mehr habe. Ich muss am Montagmorgen Elternzeitantrag und Antrag auf Teilzeit bei meinem AG abgeben. Hab da nen Termin. Eigentlich hatte ich auch schon lange alles vorbereitet und mich belesen. Nur diese Kalendermonate in dem Formular, welches der AG ausfüllen muss, hab ich nicht so wahrgenommen. Nun hängt davon natürlich auch ab, welche Zeiten ich im Teilzeitantrag angebe etc.
Hallo Sunny, Es ist definitiv so, dass das Elterngeld sich nach dem Geburtsdatum deines Kindes richtet. Du bekommst dann immer um den 17. rum das Geld überwiesen. Deine letzten 2 Monate Elterngeld werden dann mit deinem Einkommen verrechnet (6 Wochen Gehalt) Du bekommst in dem Monat April dann ja nur ein halbes Gehalt, weil du ja nur 2 Wochen arbeitest. D.h. das die letzten 2 Monate auf jeden fall verrechnet werden und du somit auch schon im April anfangen kannst. Wenn du ab Mai anfängst werden einfach 2 Wochen Gehalt nicht mitgerechnet. Das musst du dir dann selbst ausrechnen, wo du mehr rausbekommst. Ich hoffe das war einigermaßen verständlich ;0)
Hallo Sunny, Es ist definitiv so, dass das Elterngeld sich nach dem Geburtsdatum deines Kindes richtet. Du bekommst dann immer um den 17. rum das Geld überwiesen. Deine letzten 2 Monate Elterngeld werden dann mit deinem Einkommen verrechnet (6 Wochen Gehalt) Du bekommst in dem Monat April dann ja nur ein halbes Gehalt, weil du ja nur 2 Wochen arbeitest. D.h. das die letzten 2 Monate auf jeden fall verrechnet werden und du somit auch schon im April anfangen kannst. Wenn du ab Mai anfängst werden einfach 2 Wochen Gehalt nicht mitgerechnet. Das musst du dir dann selbst ausrechnen, wo du mehr rausbekommst. Ich hoffe das war einigermaßen verständlich ;0)
Vielen Dank! Das hilft mir auf jeden Fall weiter.