Monatsforum April Mamis 2012

Was kann ich beantragen?

Was kann ich beantragen?

Cindy1988

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Und wieder habe ich mal eine Frage. Ich hoffe ich geh euch nicht schon auf die Nerven. Ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken was ich alles beantragen kann/muss für die kleine Maus. Ich erkundige mich auch schon im Internet aber werde nicht wirklich schlau daraus. Vielleicht bin ich wikrlich noch zu jung um diese komplizierten Sätze zu verstehen (bin 23, fast 24) Also villt könnt ihr mir helfen und mir sagen was ich beantragen muss und was mir zusteht. Zu mir: Ohne zu wissen das ich Schwanger war, habe ich meinen Arbeitsplatz gekündigt.... daher beziehe ich im Moment Arbeitslosengeld... Was mir ab März wohl nicht mehr gezahlt wird da ich dann im Mutterschutz und nicht mehr vermittelbar bin. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten und verdient eigtl sehr gut. Könnt ihr mir helfen?? Danke schonmal im vorraus.


Frühjahrskrümel17

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Bin zwar wesentlich älter, kenn mich aber auch nicht aus. Wenn man ein normales Einkommen hat, dann geht man meist leer aus??.


Cindy1988

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Ich glaube Elterngeld und Kindergeld kann ich beantragen!? Aber ich weiß es nicht. Jaaa, alles echt kompliziert.


Love_Gun

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

hey.. bin genau in der selben situation wie du. wieso bekommt man kein geld mehr vom amt wenn ich in mutterschutz bin? das ist doch scheiße.... dann hab ich jetzt einen monat geld bekommen und dann bekomm ich schon wieder ncihts?!


Cindy1988

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Ja. Mir wurde gesagt bis zum Mutterschutz bekomme ich ALG1. Sobald ich in den Mutterschutz gehe, steht mir das Geld vom Amt nicht mehr zu, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur verfügung stehe... Im Mutterschutz übernimmt dann wohl die Krankenkasse die auszahlung.... was ich aber leider auch nicht bekomme... Naja, zum Glück hat mein Mann ja noch einen gut bezahlten Job. Sonst ständen wir auf dem Schlauch.


Hero

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Ich kenne mich auch leider nicht so aus da ich bis vor einem Jahr selbständig war ..Dan ausgewandert..Dan wieder da..seit ich wieder hier bin lebe von Ersparnisen..und möchte mich nach der SS wieder selbständig machen.


soanaz2

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Hallo Cindy, Du kannst auf jeden Fall Elterngeld beantragen. Der Sockelbetrag von 300 Euro steht dir für ein Jahr zu.....danach gibt es bei uns zum Beispiel Landeserziehungsgeld, dass aber wiederrum einkommensabhängig ist. Dann natürlich Kindergeld! ergänzend Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. sind einkommensabhängig..... Wie es mit Mutterschaftsgeld aussieht weiß ich nicht....am Besten dazu nochmal beim Arbeitsamt oder der Krankenkasse nachfragen. Liebe Grüße Sonja


bebe-lion

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Wieso solltest du von der Krankenkasse kein Mutterschutzgeld bekommen, Mäusi? Ansonsten ists genau so ,wie Sonja so schön beschrieben hat


CJ+CSMama82

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Antwort auf Beitrag von bebe-lion

Ich krieg z.b. kein Mutterschaftsgeld von der KK, weil ich nur einen Minijob habe und familienversichert bin. Ich muss mich an die Mutterschaftsstelle in Bonn wenden. Da koennte ich was kriegen. Ist aber voll nicht die Welt. 210 Euro fuer den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes.


Cindy1988

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. sind einkommensabhängig Ich denke das mein Mann dafür zu viel verdient. Über 2600 brutto zu viel oder?


soanaz2

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Das kommt darauf an, was ihr als Abzüge gelten machen könnt..... Ansonsten gibt es beim Kinderzuschlag z.B. im Internet Rechenbeispiele wie man selber ausrechnen kann ob ein Anspruch besteht. Auf jeden Fall würde ich das aber erst beantragen, wenn das Baby auf der Welt ist (also Wohngeld z.B.), weil du dann in der Regel mehr vom Einkommen abziehen kannst. Wenn ihr z.B. viel Miete zahlt, kann sich so ein Antrag evtl. schon lohnen... Liebe Grüße Sonja


Philou_

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Antwort auf Beitrag von Cindy1988

Hallo, melde mich auch mal zu Wort. ALG 1 würdest du trotz MuSchu bekommen, denn der MuSchu vor der Entbindung ist freiwillig. Du kannst also beim Arbeitsamt angeben dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, ob dich jemand hochschwanger noch einstellt steht auf einem anderen Blatt . Einfach probieren!