Ursine
Hallo ich bin schwanger ( 14 Woche) und arbeite als Zahnarzthelferin . ich müßte jetzt nur noch an der anmeldung arbeiten . leider sind wir so eine kleine praxis das dies nicht möglich ist . Ich muß auch noch im behandlungzimmer mitarbeiten . instrumente machen , zahnreinigungen und das volle programm. wie denkt ihr darüber, den manchmal habe ich ein schlechtes gewissen , weil die doch alle sagen ich soll es nicht mehr machen ..
ehm...hallo erstma;) ich bin auch Zahnarzthelfein... und habe seit 4+1 ssw ein Beschäftigungsverbot... Du darfst laut Gesetzt garnich mehr arbeiten.. vorallem nich im Steri und keine Prophylaxe also eigentlich alles wo du mit Aerosole und Ansteckenden Instrumenten zu tun hast.... Informiere dich im Internet... :) Ich war zweimal Schwanger und in beiden Praxen durfte ich nimmer arbeiten... Jetzt nichma mehr an der Rezeption... lg silvie
Also ich bin Krankenschwester, arbeite in einer Notaufnahme und darf arbeiten, nur eben nicht mehr alleine... Mit BV würde ich verrückt werden...
Hallo, Ich kenn mich mit den genauen Bestimmungen in deinem Beruf nicht aus (evtl. kannst du ja mal bei der Handwerkskammer etc nachfragen.) Aber wenn es verboten ist und es nicht möglich ist, dass du auschließlich am Empfang mitarbeitest, solltest du auf ein BV bestehen.... Liebe Grüße Sonja
huhu herzlich wollkimmen bei uns ;)
aber zu deiner frage kann ich leider garnix sagen...
hallo erstmal!!!
informiere dich bitte bei den entsprechenden stellen, evtl gesundheitsamt, zuständiger betriebsazrt oder so denn falls (was ich keinesfalls hoffe) dir oder dem baby was passiert obwohl du garne mehr arbeiten dürftest bist du nicht versichert!!!
und mit all den infektiösen sachen darfst du soweit ich weiß wirklich nich mehr arbeiten u wenn ausschließlich rezeption nicht möglich ist MUSSt du ins bv gehen.....
Hallo, ich war früher auch ZMA und habe alles gemacht. Nur beim keine Rö-Bilder mehr. Ansonsten die ganze Pallette: Prep, WBs, Prophy, Steri etc. Meine Tochter ist 14 und ihr gehts gut. Sei halt vorsichtig. Ansonsten glaube ich nicht das das ein Grund ist für eine BV.