Nadine92
Also bei mir ist es ja so das ich mich ja vom Kindesvater getrennt habe , und hatte ja auch ein Termin für die Vaterschaftsanerkennung gemacht gehabt den er aber aus was für Gründen auch immer nicht wahrgenommen hat . Naja nun sind wir ja auch so weit das er der Meinung ist er sei nicht der Vater , aber nun ja ich weiss es ja besser. Sooo und nun habe ich ihn ja in den Anträgen mit eingetragen , aber auch halt angekreuzt das die Vaterschaftsanerkennung nicht gemacht worden ist . Wie ist es dann mit den Geldern , kriege ich die erst wenn das alles durch ist mit Vaterschaftstest / Vaterschaftsanerkennung und so weiter oder kriege ich das trotzden schon vorher ausgezahlt . ? Habe da nämlich echt keine Ahnung . . Aber wäre sehr dankbar für Antworten .
Welche Gelder meinst du genau? Also du bekommst zumindest keinen Unterhalt vom Kindsvater, solange die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist. Bei dem Rest kenne ich mich nicht aus, aber eigentlich müsste das alles unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung gezahlt werden.