Navina
Hallo, ich hab auch noch mal nie Frage zum Mutterschutzgeld und Elterngeld. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin Selbstständig und privat krankenversichert. Von meiner Kv bekomme ich kein Mutterschutzgeld und mein Arbeitgeber bin ich ja selber, bekomme also auch "von mir selbst" kein Mutterschutzgeld - es sei denn, ich würde die Mutterschutzfrist ignorieren, und weiter arbeiten... Aber wie es ist es dann mit dem Elterngeld? Bekomme ich dann Elterngeld ab der Geburt oder erst nach Ablauf der 8 Wochen Muschutz nach Geburt?
Löcher deine Kasse- es GIBT Mutterschutzgeld für selbsständige nur von einer anderen Stelle- die MÜSSEN das wissen. Habs leider vergessen, da ich wegen nem 400 Euro Job Mutterschutzgeld von dem Job bekomme- und die Praxis trotzdem weiterlaufen lassen kann.
Hallo, ich bin auch Selbständig aber auf Minibasis, so dass ich weiterhin bei meinem Mann familienversichert bin und somit keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld habe. Wenn du kein Mutterschutzgeld bekommst, hast du gleich nach Geburt Anspruch auf Elterngeld und bekommst dieses auch für 12 Monate gezahlt. Liebe Grüße Sonja