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Mutter beim Kinderarzt
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Für Kleinkinder steht die Vorsorgeuntersuchung "U7a" auf dem Programm. Viele Eltern fragen sich, ob diese U vielleicht etwas Besonderes ist oder nur für bestimmte Kinder gedacht ist.

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Die U7a ist eine ganz normale Untersuchung, die für alle Kinder von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden muss. Sie sollte etwa um den 3. Geburtstag herum durchgeführt werden.

Dieser Termin ist später eingeführt worden, weil zwischen der U7 mit etwa 2 Jahren und der U8 mit etwa 4 Jahren eine relativ große Zeitspanne lag. Gerade in diesem Alter entwickeln sich die Kinder aber besonders schnell, sodass Störungen im sprachlichen oder motorischen Bereich, die frühzeitig therapiert werden müssen, unter Umständen sonst zu spät erkannt würden.

Was passiert bei der U7a?

Für viele Kinder fängt im Alter von 3 Jahren die Kindergartenzeit an. Entsprechend geht es bei der U7a in erster Linie um das rechtzeitige Erkennen von Sprachentwicklungsstörungen, Verhaltensproblemen und Störungen im Sozialverhalten. Jetzt ist der optimale Zeitpunkt, um Fördermaßnahmen zu beginnen, damit eventuelle Defizite bis zum Schulanfang ausgeglichen werden können.

Falls Ihr Kind zu den sogenannten "Late-Talkern" gehört - also mit 3 Jahren noch keine einfachen "Drei-Wort-Sätze" sprechen kann -, wäre es jetzt auch höchste Zeit für einen Hörtest. Desweiteren wird Ihr Kinderarzt bei dieser Vorsorge besonders auf Übergewicht, allergische Veranlagung und Zahn- oder Kieferprobleme achten. Viele Ärzte nützen den Termin auch, um die Eltern über Themen wie "Bewegung", "Umgang mit den Medien" und "Unfallverhütung" aufzuklären.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Die U7a sollte unbedingt zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat durchgeführt werden, ansonsten wird sie von den Kassen nicht übernommen. Wenn Ihr Kind also demnächst seinen 3. Geburtstag feiert oder vielleicht gerade 3 geworden ist, sollten Sie es möglichst bald bei Ihrem Kinderarzt für diese Vorsorgeuntersuchung anmelden.

Außerdem wünschenswert: die U10 und U11

Die U7a war ein wichtiger Schritt, um die Lücke bei der Überwachung der kleinkindlichen Entwicklung zu schließen. Damit die Kinder aber bis zur Pubertät in regelmäßigen sinnvollen Abständen untersucht werden, fordern wir Kinderärzte seit Jahren, dass auch die U10 (7-8 Jahre) und die U11 (9-10 Jahre) gesetzlich vorgeschrieben werden.

Bei diesen beiden Us geht es zum Beispiel um die Erkennung von ADS/ADHS und Lese-Rechtschreib-Schwächen, die heute bei so vielen Kindern zu schulischen Problemen führen. Leider wird die U10 nach wie vor nicht von allen und die U11 nur von sehr wenigen Krankenkassen übernommen. Es lohnt sich in jedem Fall, wenn Sie bei Ihrer Kasse nachfragen. Falls nicht, wäre es im Interesse Ihres Kindes sehr empfehlenswert, wenn Sie diese Untersuchungen notfalls selber bezahlen würden.

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