
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe dafür, dass eine Frau überlegt, die Schwangerschaft abzubrechen. Dann ist eine gute Beratung nicht nur sinnvoll: Sie ist sogar verpflichtend.
Erste Anlaufstelle: eine Beratungsstelle
In Städten und Kreisen gibt es staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Träger sind verschieden, das kann die Stadt selbst sein, die Caritas, die Diakonie oder ein anderer freier Träger.
Grundsätzlich arbeiten alle diese Beratungsstellen nach den gleichen gesetzlichen Beratungsregeln. Du hast dort die Gelegenheit, deine Sorgen und deine Überlegungen zu einem Abbruch mit einer erfahrenen, neutralen Beratungskraft zu besprechen. Diese wird dir auch sagen, welche Hilfen du in Anspruch nehmen kannst; zum Beispiel, wenn du fürchtest, dass du mit einem (weiteren) Kind finanziell in Not gerätst. Eine mögliche Option ist auch, das Baby zu bekommen und zur Adoption freizugeben.
Nach dem Gespräch erhältst du den Beratungsschein. Mit diesem hast du das Recht, den Abbruch bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche (= nicht später als 12 Wochen nach der Befruchtung) durchführen zu lassen. Dazu darf dich übrigens niemand drängen, es darf dich aber auch niemand davon abhalten: Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch liegt allein bei dir. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu beenden. Welche gewählt wird, hängt auch davon ab, in der wievielten Woche du bist.
Abbruch mit Medikamenten
Der Abbruch mit Medikamenten ist bis Ende der neunten Woche möglich. Hierbei kommen Hormone zum Einsatz, die ein wehenartiges Zusammenziehen der Gebärmutter auslösen. Das erste Medikament nimmst du in der frauenärztlichen Praxis ein, dann kannst du nach Hause gehen. Etwa 36 bis 48 Stunden später nimmst du das zweite Medikament ein, wieder in der Praxis. Spätestens dann setzen Blutungen ein und du wirst mehr oder weniger starke Schmerzen im Unterleib spüren. Dein Arzt oder deine Ärztin wird mehrere begleitende Termine mit dir vereinbaren.
Abbruch durch eine Operation
Der operative Abbruch ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich - in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Bei diesen Ausnahmefällen geht es um schwerwiegende Erkrankungen beziehungsweise Gesundheitsprobleme der Frau und/oder des Ungeborenen (Abbruch mit medizinischer Indikation). Der Eingriff erfolgt in Krankenhäusern oder Arztpraxen, heute überwiegend mit der Absaugmethode und mit örtlicher Betäubung oder Vollnarkose. Die Frau kann normalerweise nach einem kurzen Aufenthalt nach Hause gehen. Um den Muttermund zu lockern, erhält sie vorbereitende Medikamente, da das den Eingriff erleichtert.
Zusätzliche Informationen können sehr hilfreich sein
Eine besondere Belastung ist es für Frauen, wenn sie erfahren, dass ihr Kind eine schwere Fehlbildung hat, durch die es nicht lebensfähig ist. Oder dass eine genetische Veränderung vorliegt, die eine lebenslange schwere Erkrankung mit sich bringt. Auch die Mitteilung, dass ihr Kind eine Behinderung haben wird, ist für viele Frauen und ihre Partner ein Schock.
Mein Rat: Gerade bei seltenen oder schweren Erkrankungen sowie bei einer zu erwartenden Behinderung ist es sinnvoll, sich weiter zu informieren. Du kannst zum Beispiel weitere Untersuchungen machen lassen und mit spezialisierten Ärzten sprechen. Manchen Frauen hilft es auch, mit Eltern zu reden, die ein behindertes oder chronisch krankes Kind haben. Selbsthilfegruppen bieten da Rat und Hilfe an.
Eine gesetzliche Zeitbegrenzung gilt bei einem medizinisch begründeten Abbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche (das trifft übrigens auch bei der kriminologischen Indikation, etwa nach einer Vergewaltigung, zu). Ist die Schwangerschaft bereits weiter fortgeschritten und die Frau überlegt einen Abbruch, werden die betreuenden Ärzte sie dazu beraten, welche Möglichkeiten es gibt. Sie sind aber auch dazu verpflichtet, die Schwangere zu Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten zu informieren.