
Jede einzelne Vorsorgeuntersuchung bei deinem Baby bzw. Kind ist wichtig für seine gesunde Entwicklung, weshalb du alle diese Termine beim Kinderarzt wahrnehmen solltest. Er gibt dir viele wichtige Tipps, damit dein Kind bestens durchs Leben kommt.
Die Vorsorgeuntersuchung U2: Vom 3. bis 10. Lebenstag
Diese sogenannte "Neugeborenen-Basisuntersuchung" kann generell zwischen dem 3. und dem 10. Lebenstag vom Kinderarzt in seiner Praxis oder noch in der Klinik vorgenommen werden.
Dabei wird der Kinderarzt das gesamte Kind genau anschauen: Der Arzt prüft die Reflexe, tastet die Organe ab, untersucht gründlich Herz und Lunge, kontrolliert Darmausgang und Geschlechtsteil und begutachtet die Haut. Auch die Funktion der Hüfte wird getestet, dazu kommt ein spezieller Haltegriff zum Einsatz. Weiterhin tastet der Arzt die Schlüsselbeine des Neugeborenen ab, da sie in seltenen Fällen während der Geburt verletzt werden können.
Natürlich wird das Baby auch vermessen: Größe, Kopfumfang und Gewicht werden bestimmt. Außerdem erhält das Baby bei dieser Untersuchung erneut Vitamin-K-Tropfen.
Der Kinderarzt wird dich über Sicherheitsvorkehrungen in Sachen Schlafgewohnheiten informieren, um den Plötzlichen Kindstod zu verhindern. Wenn das Baby eine etwas gelbliche Hautfarbe hat, wird er über die Neugeborenengelbsucht sprechen. Der Kinderarzt kann dich auch bezüglich des Stillens, zur Verdauung sowie zum Stuhlgang des Kindes informieren und beantwortet auch sonst gerne weitere Fragen im Hinblick auf das Neugeborene.
In diesem Zeitraum wird auch das Neugeborenen-Hörscreening vorgenommen, bei dem mit einem speziellen Gerät, dem Ohr ein Sondenton angeboten und die Reaktion darauf gemessen wird.
Ein gesonderter aber sehr wichtiger Teil der umfangreichen Vorsorgeuntersuchung ist das Neugeborenenscreening auf angeborene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen. Die Blutuntersuchung sollte nach Möglichkeit bei jedem Neugeborenen im Alter von 36 bis 72 Lebensstunden vorgenommen werden. Auf jeden Fall soll vor der Entlassung aus der Klinik (auch bei einer ambulanten Entbindung) das Blut abgenommen werden, da bei einigen Erkrankungen die Behandlung möglichst früh begonnen werden muss. Erfolgt die Blutabnahme jedoch vor der 36. Lebensstunde, kann es vorkommen, dass eine vorliegende Erkrankung noch nicht erkannt wird. Die Untersuchung sollte deshalb in diesen Fällen von der Hebamme oder vom Kinderarzt zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.
Bei der Untersuchung wird dem Baby aus der Ferse ein paar Tropfen Blut entnommen, auf eine Testkarte getropft, getrocknet und in ein für das Neugeborenen-Screening zugelassenes Labor geschickt. Für die Blutentnahme sind die Geburtsklinik, die Hebamme oder der niedergelassene Kinderarzt verantwortlich. Ziel des Screenings ist die Suche nach angeborenen Stoffwechselerkrankungen.

