Privatversicherung/Gesetzl. Vers.

Prof. Dr. med. Stefan Wirth Frage an Prof. Dr. med. Stefan Wirth Pädiatrische Gastroenterologie

Frage: Privatversicherung/Gesetzl. Vers.

Stimmt es eigentlich, dass es bei einem Kinderkrankenhaus keine Rolle spielt, ob ein Kind privat versichert ist oder nicht? Wir mußten letzte Woche mit unserem Kind (2J5Mon.) ins Krankenhaus und der Arzt wollte ihn ohne mich da behalten. Ich sagte, dass ich mein Kind niemals alleine lassen würde und wies ihn darauf hin, dass wir eine private Zusatzvers. für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung hätten, woraufhin er mir sagte, das nütze gar nichts. Als er merkte, dass ich tatsächlich mein Kind wieder packen wollte (wir wären dann in eine andere Kinderklinik gefahren), war urplötzlich dann doch ein MutterKindZimmer frei und wir konnten bleiben. Den Chefarzt sah ich erst 2(!) Tage später, auch dazwischen keinen Oberarzt. Das Zimmer war prima, die Schwestern nett, aber ehrlich gesagt, außer dem Zimmer konnte ich keinen Unterschied erkennen. Ist das überall so üblich? Da könnte ich mir ja glatt viel Geld sparen. Gruß Susi

Mitglied inaktiv - 25.02.2003, 13:35


Antwort auf: Privatversicherung/Gesetzl. Vers.

Die Versicherung heiß ja nur, dass die Leistung versichert ist, wenn es eine Einrichtung nicht anbieten will oder kann, bekommt sie dafür halt kein Geld. Ein Anspruch hat der Versicherte nicht. Z.B. gibt es in Kinderkliniken in der Regel keine Einzelzimmer, das ist politisch nicht gewollt, da es ja um die Kinder geht (und nicht um die Eltern). Wenn der CA nicht zur Visite kommt, kann er auch keine Rechnung schreiben. Gruß S. Wirth

von Prof. Dr. med. Stefan Wirth am 25.02.2003