Braucht die Tagesmutter eine Vollmacht für ärztliche Besuche?

Prof. Dr. med. Stefan Wirth Frage an Prof. Dr. med. Stefan Wirth Pädiatrische Gastroenterologie

Frage: Braucht die Tagesmutter eine Vollmacht für ärztliche Besuche?

Halle Herr Prof. Wirth, unser Sohn ist ein paar Stunden am Tag bei einer Tagesmutter. Nun meine Frage: braucht sie von uns Eltern eine Vollmacht, dass sie im Falle eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung entscheiden kann wie das Kind zu behandeln ist z. B. in einem Krankenhaus? Vielen Dank für Ihre Antwort, Ilka

Mitglied inaktiv - 04.12.2001, 13:48


Antwort auf: Braucht die Tagesmutter eine Vollmacht für ärztliche Besuche?

Für den Notfall ist das vielleicht gar nicht schlecht, wenn allerdings ein zustimmungspflichtiger Eingriff durchgeführt werden muß, kann nur der Sorgeberechtigte zustimmen. Gruß S. Wirth

von Prof. Dr. med. Stefan Wirth am 04.12.2001