Tonsillektomie bd. Gaumenmandeln durch Laseranwendung

Dr. med. Andreas Busse Frage an Dr. med. Andreas Busse Kinderarzt
Antwortet von Samstag - Mittwoch

Frage: Tonsillektomie bd. Gaumenmandeln durch Laseranwendung

Sehr geehrter Dr. Busse, kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten einer Tonsillektomie bd. Gaumenmandeln durch Laseranwendung versagen, wenn ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit vorliegt? Unser Sohn (4 Jahre) war ständig erkältet (Mittelohrentzündung, starken Husten, chron. Bronchitis, Mandelentzündung), hatte nachts Atemaussetzer, schlief mit offenem Mund, schnappte plötzlich nach Luft und hat keine Nacht mehr durchgeschlafen. Dies ging über mehrere Monate! Die Krankenkasse ist der Meinung, dass so einen "2-Zeiler" (Attest) jeder Arzt ausstellen könnte ... Sie hätten noch nie erlebt, dass so eine ambulante "OP" durch Krankenkassen übernommen wird. Es müsste vorher ein Gutachten erstellt werden. Wir haben die OP zwischenzeitlich durchführen lassen. Die Krankenkasse weigert sich weiterhin die Kosten von 150,00 € zu tragen. Können Sie mir Ihre Erfahrungen mitteilen? Mit freundlichen Grüssen Eve

Mitglied inaktiv - 22.08.2009, 10:38



Antwort auf: Tonsillektomie bd. Gaumenmandeln durch Laseranwendung

Liebe L., die Krankenkassen müssen in der Tat keine Behandlungsmethode bezahlen, die noch nicht von einem Prüfgremium anerkannt ist, wenn es eine erprobte Alternative wie die normale Tonsillektomie gibt. Und wenn überhaupt, dann hätten sie die Zustimmung vorher einholen müssen. Alles GUte!

von Dr. med. Andreas Busse am 22.08.2009