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Frage an Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2015

Kann der KV das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht bekommen?

Sehr geehrte Frau Bader,

mein Partner droht, dass er bei Trennung unseren gemeinsamen Sohn (1,5 Jahre) bei sich behalten würde. Ich muss alleine ausziehen. Wir wohnen in seiner Wohnung, haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und kümmere mich um unser Kind, während er Vollzeit arbeiten geht. Ich bin finanziell von ihm abhängig. Er kümmert sich in seiner Freizeit viel um den Kleinen, auch stundenweise alleine. Doch alle organisatorische Sachen und die sonstige Versorgung wie Ernährungsumstellung, Wohnung kindersicher machen, Versorgung bei Krankheit, Kleidung kaufen, Arztbesuche...laufen unter meiner Regie und davon habe ich mehr Ahnung. Ohne Zweifel ist er ein liebevoller Vater, sein Sohn hängt an ihm. Habe ihm auch schon vorgeschlagen, im Falle einer Trennung in Fußnähe wohnen zu bleiben, er soll sein Kind jeden Tag sehen usw. aber für ihn gibt es nur ganz oder gar nicht.
Welche Chancen hätte er vor Gericht, mich zur Wochenendmutter zu machen? Arbeite bald ein paar Stunden, auch am Wochenende, könnte er das gegen mich verwenden?

Vielen Dank!

Antwort

Hallo,

das drohen Väter gerne. Da das Kind jedoch bei Ihnen den Lebensmittelpunkt hat, hat er keine Chance.

Liebe Grüße
NB



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