Mutter-Kind-Kuren
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Frage an Annina Dessauer am 17.06.2014

Wann kann ich wieder eine Kur beantragen?

Hallo Frau Dessauer,

ich fühle mich sehr gestresst und unter Druck, könnte gut eine Auszeit gebrauchen. Da ich berufstätig bin und einen 4-jährigen Sohn habe, habe ich oft das Gefühl nie genug Zeit zu haben für den Sohn, den Haushalt und erst Recht nicht für mich selbst.

Ich würde gerne mit meinen Sohn zur Kur fahren. Wir waren bereits im Feb. 2011 zur M-K-Kur. Wann kann ich einen Antrag stellen? Wann könnten wir frühestens fahren? Wie lange hat man Zeit nach der Genehmigung?

Mein Problem ist jedoch, dass wir uns ein zweites Kind wünschen. Leider klappt es nach einer Fehlgeburt vor einem Jahr bislang nicht mehr. Falls ich nun einen Antrag stelle und ich zwischenzeitlich schwanger würde, möchte ich nicht zur Kur fahren. Kann man dann zurücktreten? Gibt es da Probleme mit der Krankenkasse oder der Klinik? Ich würde die Kur dann auch mindestens drei Jahre verschieben, da ich nicht nocheinmal mit einem 1-jährigen zur Kur fahren würde. Ginge das?
Vielen Dank für Ihre Beratung.

Antwort

Hallo!

Sie können jetzt schon wieder zur Kur fahren. Allerdings ist eine Verschiebung nur um einige Monate möglich, danach müsste wieder ein Neuantrag gestellt werden. Also ab Februar 2015 könnten Sie wieder in Kur fahren. Falls sich bis dorthin die Lebensumstände verändern, kann man die Kur dann ein paar Monate nach hinten schieben oder die Krankenkasse informieren und in den Neuantrag gehen.

Viele Grüße



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