du schreibst das du vor deinem kind gearbeitet hast,somit hast du nach der elternzeit Anspruch auf alg1. die länge dieses anspruches richtet sich danach,wie lange du berufstätig warst.
des weiteren hast du die Möglichkeit,solltest du kein agl1(aus welchen gründen auch immer) bekommen,h4 zu beantrag...