Gilt das Teilzeitgesetz nicht in Kleinbetrieben?
Hallo , in einem Personalgespräch habe ich mich gegen meine üBERFLEXIBILIESIERUNG(manchmal nur 90 min. anstatt 120min.Dienst) gewehrt. Ich habe die Texte aus dem Teilzeitarbeitsgesetz vorgelegt. In meinem Minijobvertrag steht 40Std. im Monat, je nach betrieblichen Erfordernissen. Es gibt keine kla...