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Geschrieben von +sumsebiene+ am 06.10.2017, 11:01 Uhr

Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

wie schon unten geschrieben, ist es ja mitlerweile ewig her, das meine Kinder im KiGa bzw. der Grundschule ware..

daher meine neugierige Frage..

wie wird das eingentlich heutzutage gehandhabt im KiGa bzw. der Grundschule.. wir mussten damals im KiGa eine Liste ausdfüllen, wer das Kind mitnehmen darf.. in der Grundschule dann (die ersten 2 Klassen) WENN jmd. "fremdes" das Kind mitnehmen wollte, vorher eine schriftliche Bestätigung abgeben..

fand ich immer sinnvoll.. wobei sich natürlich hinterher bei den 2 Klässlern darüber streiten ließ.. die hätten ja auch einfach so nach Schulschluss das Schulgelände verlassen können und dann mitgehen mit wem immer sie wollten.. aber naja.

 
18 Antworten:

Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von zwergchen31 am 06.10.2017, 11:04 Uhr

Musste ich lediglich im KiGa. Wird dort allerdings immer noch so gehandhabt.

In der GS wird es erwartet, dass die Kinder zumindest das erste Jahr gebracht und wieder abgeholt werden. Halten sich nur wenige dran.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von babysilvester am 06.10.2017, 11:06 Uhr

Hallo. Bei uns im Kindergarten darf man das Kind auch nur abholen wenn man in der liste steht und es vorher den Betreuen mitgeteilt wurde.
In der Schule weiss ich nicht wie das gehandhabt wird.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von HSVMarie am 06.10.2017, 11:11 Uhr

In der Kita mussten wir eine Liste ausfüllen, wer abholen darf. Die freuen sich natürlich trotzdem drüber, wenn man Bescheid sagt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man einen Extrazettel für einen festgelegten Zeitraum ausfüllen.

In der Grundschule wird das gar nicht kontrolliert.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Lewanna am 06.10.2017, 11:11 Uhr

Im Kindergarten gibt es hier auch so eine Liste.
Bei der Schule selber nicht, aber bei der Ganztagsbetreuung musste man auch Bescheid sagen wer abholen darf.
LG

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Maari am 06.10.2017, 11:12 Uhr

Im Kindergarten gab/gibt es diese Liste.
In den zwei Grundschulen, die ich jetzt kennengelernt habe, nicht.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von +sumsebiene+ am 06.10.2017, 11:17 Uhr

KiGa fand ich es auch immer sinnvoll und richtig.. GS war hier eher immer das "Problem" das sie Eltern zu lange ihre Kinder brachten.. gab sogar Mütter, die brachten ihre noch in die KLASSE, als sie in der 4.Klasse waren..

wir hatten hier mit einigen Müttern irgendwann so einen "Bringdienst" eingeführt.. da musste jede Mutter mal Reihum..

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von beissbaby am 06.10.2017, 11:22 Uhr

Wir mussten auch aufschreiben wer abholen darf. Wenn diese Person dem Kiga noch nicht bekannt ist, muss er auch zusätzlich den Ausweis vorzeigen.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Lluvia am 06.10.2017, 11:32 Uhr

Auch hier habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Bei meinem Stiefsohn mussten die Eltern bestätigen, dass ich darf und erst als ich mich "vorgestellt" habe durfte ich auch wirklich. Als eine Freundin im Krankenhaus war, habe ich ihren Sohn betreut. Sie hatte im Kiga bescheid gesagt, dass ich den Jungen abhole. Da wurde nicht nach Namen oder gar Ausweis gefragt. Meine Freundin war natürlich stinksauer.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Kater Keks am 06.10.2017, 11:41 Uhr

So ist es bei uns auch. Wir haben für einige Leute Generalvollmachten ausgestellt, und wenn mal jemand anders die Kinder mitnehmen wollte, wurde für den Tag eine Vollmacht für denjenigen mitgegeben.

Auf Zuruf, also Telefon, wird sowas nicht mehr gemacht.

Nur in so Notfällen wie gestern, bei dem Sturm.....da wurden die Kinder nicht alleine los geschickt, sondern sollten abgeholt werden.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von kati1976 am 06.10.2017, 11:49 Uhr

So ist es hier im Kiga und in der Grundschule.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Christine70 am 06.10.2017, 12:26 Uhr

Das habe ich ja noch nie gehört. Es gibt Eltern die arbeiten.

Meine Kinder wollten alle drei nach knapp 4 Wochen alleine laufen. Und sie durften auch.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Christine70 am 06.10.2017, 12:29 Uhr

Ist hier im Kiga noch genauso.

An der GS nicht mehr, da viele Kinder alleine heimlaufen. Wird allerdings ein Kind im Unterricht krank, dann muss es abgeholt werden. Dafür gibt es eine Notfalliste. Bei uns war es die Oma.

Sogar an unserer Realschuleist das bis Klasse 10 so, daß jemand das erkrankte Kind abholen muß. Man muß dann sogar unterschreiben.

Find ich aber ok so, schon genug vorgefallen.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von mausebär2011 am 06.10.2017, 12:33 Uhr

In der Kita haben wir auch einen Zettel gehabt auf dem stand wer jederzeit zum abholen kommen darf und einen zweiten Zettel wo man drauf schrieb wer an welchem Tag als Ausnahme das Kind mitnehmen durfte.


Jetzt in der ersten Klasse hätte ich sowas ja auch gerne. Aber da die Kids ja eh eigenständig gehen und nicht mehr am Raum abgeholt werden ist das eh hinfällig. Schöner fänd ich es aber im ersten Jahr auf jedenfall noch.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Häsle am 06.10.2017, 13:29 Uhr

Hier gibt es im Kindergarten auch so eine Liste mit Leuten, die das Kind abholen dürfen. Falls jemand anderes das mal machen soll, gibt man beim Bringen Bescheid.
Wirklich abgeglichen wird das aber mE nicht. Ich denke, dass jedem das Kind mitgegeben würde, den das Kind offensichtlich kennt und mag.

In der Schule gab es sowas nicht mehr. Wenn ein Kind während des Unterrichts krank wurde, wurden eh die Eltern angerufen, die dann mitteilten, wer das Kind abholen würde. Ansonsten mussten wir nur dafür unterschreiben, dass die Kinder bei Stundenausfall früher heim gehen durften. Sonst mussten sie bis 13 Uhr in der Schule bleiben.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Jerrymaus am 06.10.2017, 15:08 Uhr

Ist hier auch jetzt no hier so

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von zwergchen31 am 06.10.2017, 19:05 Uhr

Ja. Nur haben wir hier seit Jahren mit einem Mann zu kämpfen, der vor der Grundschule auftaucht und versucht, Kinder mit zu locken. Immer um dieses Jahreszeit und immer an unserer Grundschule. Trotz Polizeipräsents und sogar Platzverweis. Dieses Jahr ist er(bis jetzt) nicht aufgetaucht.
Nachweisen konnte man ihm nie was. Und nein, dass ist wirklich nicht so ein Märchen wie der weiße Bus auf FB. Wünschte, es wäre so :(

Wer das Kind letztendlich bringt/abholt ist egal. Also ob Oma/Opa/Mama/Papa/Onkel oder Tanten. Hauptsache, das Kind geht nicht alleine.

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Danyshope am 06.10.2017, 19:20 Uhr

Na, der "Gesetzgeber" erwartet das nicht. Das mögen evtl eher die örtlichen Schulen sein oder die Eltern. Den, wenn dein Kind irgendwo geprüft wird, zB wegen Frühförderung oder sonstigem, erscheint bei JEDEM Elternfragebogen die Frage: geht ihr Kind schon alleine zum KiGa oder zur Grundschule. Und das bei Fragen welche für Kinder bis 60 Monate sind bzw 5-6 Jahre. Es ist also eher eine Anforderung die ein Kind in dem Alter erfüllen sollte wenn zeitgerecht entwickelt. das das fern jeglicher Realität ist ist dann eine andere Sache. das bestätigen sogar die "Prüfer"

Ach ja, hier im KiGa bekommt nur der das Kind mit der entsprechend von den Eltern hinterlegt wurde. Und alleine gehen dürfen die Kinder schon mal gar nicht. Gab gerade heute deshalb noch Diskussion mit meinem der das kein bisschen einsieht das man ihn wie ein "Baby abholt".....

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Re: Auch eine Frage bzgl. KiGa Abholung..

Antwort von Tiffy_78 am 06.10.2017, 21:47 Uhr

Bei uns in der Kita gibt es auch so eine Liste. Derjenige muss sich dann ausweisen bzw lieber ist es denen, wenn ein Elternteil denjenigen vorher mitbringt und persönlich vorstellt.

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