Thema:
Mutterschaftsgeld-Frage
Hallo!
Kann mir jemand sagen wie das funktioniert mit dem Mutterschaftsgeld? Muss man sich selbst darum kümmern oder macht das der Arbeitgeber automatisch? Wenn nicht, wo muss man den Antrag stellen?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
Michi
Mitglied inaktiv - 21.07.2010, 15:48
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Hy,
ich weiß das auch gar nicht mehr so genau, aber ich meine das läuft über die Krankenkasse, und du bekommst es für die Zeit (8Wo) nach der Geburt.
Du musst glaube ich die Geburt deines Kindes der KK mitteilen. Und eine Kopie der Geburtsurkunde zuschicken.Ruf doch mal da an.
Klee
Mitglied inaktiv - 21.07.2010, 16:03
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Hallo,
du musst das selbst beantragen!
Den Antrag bekommst du in deiner Geburtsklinik oder deinem zuständigen Landratsamt. Ich glaube den kann man sogar online runterladen.
Ist zumindest hier in Sachsen so.
Mitglied inaktiv - 21.07.2010, 18:14
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Ei, bin ich blöd, habe mich verlesen! Habe Elterngeldantrag gelesen
Peinlich!!!!!
Einfach ignorieren meine Antwort!
Mitglied inaktiv - 21.07.2010, 18:16
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Du bekommst eine Bescheinigung überden vorraussichtlichen Et von deinem FA oder auch Hebamme. Die darf erst ab 49 Tagen vor ET ausgestellt sein, keinen TAg früher.
Damit tapperst du zu deiner KK, dort gibst du die ausgefüllt BEscheinugugn ab. Die KK rechnet dann dein MuScha-Geld aus, was sie dir zahlt (13 € pro Tag) diese Berchnung sc hickt sie deinem AG udn der zahlt die Differenz zu deinem Gehalt.
von
josiane
am 21.07.2010, 16:27
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Du bekommst 7 Wochen vor Entbindungstermin ein Schreiben deines FA und musst das bei der Krankenkasse abgeben. Die berechnen das dann und zahlen dir das Geld aus.
Weiß aber nicht wie das ist wenn du in einem Beschäftigungsverhältnis bist.
Lfg Sabrina
von
Glücksbärchi89
am 21.07.2010, 18:00
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Das kommt ganz auf deine Krankenkasse an (pflicht- oder privatversichert z.B.). Die ärztliche Bescheinigung über den ET, die du bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast, würde ich mir an deiner Stelle einfach kopieren lassen und mit einem Zweizeiler mit der Bitte um Auskunft zum Mutterschaftsgeld (ob, wann und wieviel und was du dafür tun musst) an deine Krankenkasse schicken.
von
Zwerg2010
am 21.07.2010, 22:51
Die ist aber nicht gültig. Für die berechung darf diese Bescheinigung frühestens 49 Tage vor ET ausgestellt sein. Wenn es 50 Tage sind, dann bekommst due ein Mitteilung, dass du dir eine gültige Austellen lassen sollst. Die KK sind da etrem genau. Und das Berechnen und auszahlen hat bei mir nicht mal ne Woche gedauert, bis es auf dem Konto war.
von
josiane
am 21.07.2010, 23:48