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Elternzeit Aufteilung

Thema: Elternzeit Aufteilung

Hi, ich bin neu hier und habe mal direkt zwei Fragen...: Wir sind gerade dabei zu überlegen, wie und wann wir elternzeit nehmen. Ich möchte gerne 1 Jahr nehmen und dann wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Mein Partner möchte auch 2 Monate nehmen, einen direkt nach der Geburt und den anderen dann hinten ran an meine Elternzeit. Frage: Kann ich dann überhaupt 12 Monate nehmen oder kann ich dann nur zehn Monate eintragen? Wie bzw welchen Zeitraum tragen wir jeweils bei uns ein, wenn das Kind am 15. Juni geboren wird?! Danke schon mal, Andrea

von Akati am 01.03.2021, 14:25



Antwort auf Beitrag von Akati

Hey am besten mal hier vorbeischauen da kann man direkt in den Planer eintragen und sehen wie man was aufteilen kann ( https://familienportal.de/familienportal/meta/egr ) Ansonsten sind es bei 1 Jahr 12 Monate Mutter und 2 stehen dem Vater zu da hast du keine Einbußen

von Twins2021 am 01.03.2021, 14:32



Antwort auf Beitrag von Akati

Hallo :) du kannst die ersten 12 Monate angeben. Du gibt ja auch an, ob du von deinem Arbeitgeber während dem Mutterschutz Geld bekommst. Das wird dann automatisch verrechnet. Die auf dem Antrag angegeben Monate sind immer die Lebensmonate. D.h. du kreuzt die ersten 12 an und dein Partner den ersten und den 13. Die Elternzeit beginnt dann immer an dem Tag im Monat, an dem dein Kind geboren ist. Also bekommt ihr z.B. vom 15.06.21 bis zum 14.07.21 gemeinsam Elterngeld. Du bekommst dann insgesamt bis zum 14.06.22 und dein Partner nochmal vom 15.06.22 bis zum 14.07.22 Elterngeld. Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.

von IonaLeo am 01.03.2021, 14:34



Antwort auf Beitrag von IonaLeo

Also zusammen habt ihr 14 Monate. Er muss aber mindestens 2 nehmen sonst sind es nur 12 Monate. Da du ja vermutlich die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du in diesem Zeitraum nicht noch zusätzlich Elterngeld sondern erst danach.

von IonaLeo am 01.03.2021, 14:36



Antwort auf Beitrag von IonaLeo

Oh ja, vielen, vielen Dank! Das war sehr verständlich und hat mir meine Fragen beantwortet

von Akati am 01.03.2021, 16:55



Antwort auf Beitrag von IonaLeo

Danke dir, ja, das war uns schon bekannt, nur nicht, wie wir das jetzt genau eintragen müssen...

von Akati am 01.03.2021, 16:57



Antwort auf Beitrag von Akati

...ich hab da auch noch ne Frage zu: wenn uns zusammen 14 Monate zustehen, werden die ab der Geburt gerechnet oder ab Ablauf des Mutterschutzes? Liebe Grüße!

von alibali am 01.03.2021, 16:16



Antwort auf Beitrag von alibali

Das wird ab Geburt gerechnet.

von cm2507 am 01.03.2021, 20:48



Antwort auf Beitrag von cm2507

Elternteil kannst du natürlich mehr als die 14 Monate nehmen, aber Elterngeld gibt es eben „nur“ 14 Monate, und das zählt ab Geburt. Von deinem Anteil der Monate wird die Zeit mit mutterschutzleistungen abgezogen.

von cm2507 am 01.03.2021, 20:50



Antwort auf Beitrag von cm2507

Alles klar! Danke! Das war genau meine Frage, die war aber etwas unpräzise ausgedrückt. LG

von alibali am 02.03.2021, 22:38