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Forum Juli Mamis 2010

Antrag Elterngeld????

Thema: Antrag Elterngeld????

Hallo Ihr Lieben, ich sitz grad über dem Antrag fürs Elterngeld und hätte da mal zwei Fragen. Brauchen die jetzt Lohnzettel der letzten 12 oder 24 Monate?? Muss mein Mann das auch ausfüllen und Lohnzettel beifügen? Ich beantrage doch nur Elterngeld..... Ich wünsch Euch noch einen schönen Tag, GLG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:22



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Wenn dein mann keine elternzeit nimmt muss er da gar nix ausfüllen und ich meine der lohnzettel der letzten 12 monate! Welches bundesland bist du denn, weil da gibt es auf der internetseite www.zbfs-bayern.de eine Verdienstbescheinigung, die ist dann vom arbeitgeber auszufüllen, so hab ich das gemacht

von Hypnotica25 am 21.06.2010, 14:30



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bei und wollten sie auch nur eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber der letzten Zwölf Monate von mir haben, von deinem Mann nur, wenn er auch Elternzeit nimmt, ansonsten nur deins!

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:32



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Aaaah. ist das diese Arbeitgeber Bescheinigung? Die hab ich mir schon ausgedruckt (von der L-Bank, Baden-Württemberg). Und das schick ich jetzt zu meinem Arbeitgeber und die schicken mir das ausgefüllt wieder zurück? Ist ja praktisch.... ich habs nämlich ehrlich gesagt nicht so mit dem ordentlichen abheften der Lohnzettel. zumal da noch zwei Umzüge und ein paar Monate ständiger Filialwechsel dazwischen lagen in denen ich nicht immer meine Lohnzettel bekam. Danke Euch :-) GLG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:43



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Den Antrag kann ich aber erst bei meinem AG einreichen wenn die Kleine auf der Welt ist oder???? GLG

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:45



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Den Antrag für das Elterngeld kannst du erst nach Geburt deines Kindes einreichen, da muß ja dann noch Name des Kindes und Geburtsdatum rauf, aber die Bescheinigung über die letzten 12 Monate kannst du dir auch jetzt schon beim Arbeitgeber ausstellen lassen. Ich hatte dafür keinen Extra Antrag, sondern habe bei der Personalstelle angerufen und gesagt das ich eine bescheinigung über meinen Verdienst der letzten 12 Monate benötige, Mutterschaftszeti zählt da ja nicht mit rein aber es muß berücksichtigt werden wenn eine Erhöhung stattgefunden hat, aber normalerweise wissen AG das!

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 17:17