Familienglück in queeren Familien -
die rechtliche Lage ändert sich

lesbisches Paar mit Baby

© Getty Images, k.A.

"Ich habe zwei Mamas", verkündet Fynn fröhlich als er im Kindergarten nach seinen Eltern gefragt wird - und schaut in überraschte Gesichter. Denn auch heutzutage sind in vielen Gegenden Regenbogenfamilien eher eine Seltenheit.

Manchmal bestehen Bilderbuchfamilien eben nicht aus Mama, Papa, Kind - Eltern, die der LSBTIQ-Szene angehören, können ihrem Nachwuchs ebenso eine tolle, aufregende, fröhliche Kindheit schenken. LSBTIQ steht für: Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans*, Inter* und Queer, also für diverse geschlechtliche und sexuellen Identitäten.

Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung im Abstammungsrecht

Die Politik in Deutschland ist bei diesem Thema noch in einem Entwicklungsprozess. Denn im Familienrecht werden queere Familien bislang benachteiligt. So wird es homosexuellen Paaren schwer gemacht, eine Familie zu gründen - eine Tatsache gegen die ein lesbisches Elternpaar, das vor zwei Jahren ein Baby mit einer privaten Samenspende gezeugt hat, derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht ankämpft und Verfassungsbeschwerde gegen die Diskriminierung queerer Paare im Abstammungsrecht eingelegt hat.

Während bei Kindern heterosexueller Paare Mutter und Vater, egal ob er es biologisch auch ist, in der Geburtsurkunde stehen, wird bei lesbischen Paaren nur die Frau eingetragen, die das Kind zur Welt gebracht hat. Das Kind hat bei der Geburt rechtlich nur einen Elternteil. Die Partnerin muss das Kind als Stiefkind adoptieren, um überhaupt Rechte als Mutter zu bekommen. Die Ursache: Im Abstammungsrecht wird neben der Mutter als zweites Elternteil lediglich ein "Vater", also eine männliche Person, akzeptiert.

Damit haben lesbische Elternpaare, Paare, bei denen ein Elternteil trans ist oder den Geschlechtseintrag divers hat, vor der Tatsache: Eine Adoption ist zwingend erforderlich, um als Elternteil anerkannt zu werden. Im Adoptionsprozess, der sich über Monate oder Jahre hinziehen kann, werden intime Fragen etwa zur Gesundheit des Paares gestellt. Zudem ist das Verfahren ursprünglich für den neuen Partner bzw. die neue Partnerin eines Elternteils gedacht. Ein Paar, das sich gemeinsam für Nachwuchs entscheidet, fühlt sich mit dem Zwang zu diesem Prozedere verständlicherweise diskriminiert.

Gesetzeslage: Reformen werden in den nächsten Monaten kommen

Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes könnte bahnbrechend für unzählige queere Familien in Deutschland sein. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte bereits 2021 mit einem Urteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern unterschiedlicher Nationalitäten gestärkt. In dem Fall hatte Spanien in der Geburtsurkunde bescheinigt, dass zwei Mütter rechtliche Eltern sind - und dies müsse auch Bulgarien anerkennen.

Weitreichende Reformen wurden von der Bundesregierung auch bereits angekündigt: Das Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsrecht abgelöst und das Familien- und Abstammungsrecht grundlegend reformiert werden. Von einem "queerpolitischen Aufbruch” spricht der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte, die Gesellschaft sei an vielen Stellen weiter als die Politik. "Neben der Familie aus Vater, Mutter, Kind haben wir auch ganz viele andere Familienformen. Diese Familien fühlen sich von den derzeitigen Gesetzen nicht ausreichend repräsentiert". Bundesjustizminister Marco Buschmann sagt: "Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben - und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss." Er sei "zuversichtlich", dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde.

Alle Neuerungen zum Wohle des Kindes

Im Koalitionsvertrag hat die Queerpolitik ein eigenes Kapitel, hier steht: "Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist." Aber auch ohne Eheschließung soll dann eine Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein.

Die so genannte Co-Mutterschaft wäre für lesbische Paare bei einer registrierten Samenspende denkbar, dazu braucht es allein die entsprechende Gesetzeslage. Wenn der Vater aber bekannt ist, ist die rechtliche Lage komplizierter. Dann muss er die Rechte erst abtreten, bevor die Partnerin der eingetragenen Mutter adoptieren kann. Der Vorschlag, für Regenbogenfamilien Mehrelternschaften von bis zu vier Personen einzuführen, geht noch einen Schritt weiter.

Am Ende geht es immer um das Wohl und den Vorteil des Kindes - und dann könnte Fynn, wenn er im Kindergarten nach seinen Eltern gefragt wird, punkten mit der Antwort: zwei Mamas und zwei Papas!

 


Quellen:
Tagesspiegel: Diskriminierung im Abstammungsrecht: Lesbisches Elternpaar erhebt Verfassungsbeschwerde
Tagesspiegel: Co-Mutterschaft soll kommen: Bundesminister fordern Gleichstellung lesbischer Mütter
Tagesspiegel: Justizminister für rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter: "Niemand soll sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen"
Tagesspiegel: Bundesregierung will queere Menschen besser schützen: Sven Lehmann stellt Plan gegen Queerfeindlichkeit vor
Spiegel: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare mit Kindern
Bundesfamilienministerium: Transsexuellengesetz abschaffen - Gleiche Rechte für alle!
Spiegel: Kinder in Regenbogenfamilien müssen abgesichert werden
Mannschaft: Lesbisches Paar will mit Klage gemeinsame Mutterschaft erreichen

Zuletzt überarbeitet: Juni 2023

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