Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Unterrichtung der Behörde

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Unterrichtung der Behörde

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Hallo, muß der Chef, sobald ich ihm die Schwangerschaft mitgeteile habe, seine Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis setzen? Ich habe sowas irgendwo im Internet gelesen.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, in aller Regel sind die Betriebe gehalten, hier die für sie zuständigen Aufsichtsbehörden darüber zu informieren, dass eine schwangere Mitarbeiterin im Betrieb tätig ist. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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