Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Ultaschall bezahlen

Frage: Ultaschall bezahlen

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Hallo Dr. Bluni, Ich war jetzt zur ersten Untersuchung bei meinem Frauenarzt und habe den Mutterpass bekommen. Es wurde mir gleich eine Liste mitgegeben, wo ich unterschreiben soll ob ich nur die 3 Ulltraschalluntersuchungen machen lassen möchte, welche von der Kasse bezahlt werden. Oder ob ich zusätzlich Ultraschall wünsche das bezahlt werden muss. 26€ pro Ultraschall, oder 102€ für die gesamte Schwangerschaft. Meine Freundin sagte,ihre Ärztin habe öfter Ultraschall gemacht als 3 mal und sie habe nichts bezahlen müssen(es war keine Risikoschwangerschaft). Ich habe sehr wenig Geld, aber die 3 normalen Ultraschalluntersuchungen sind mir etwas wenig um festzustellen ob alles in Ordnung ist. Was würden Sie sagen wieviel Ultraschall zusätzlich sinnvoll wäre und wann. Soll ich den Arzt wechseln, ist das zu teuer? Vielen Dank Sabine


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo Nana, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen wurde, eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 2.im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Medizinisch gesehen, wissen wir, dass wir durch das häufige Ultraschallen eben nicht zu einer weiteren Reduzierung an Frühgeburten oder Fehlbildungen beitragen und deshalb gibt es in anderen, hoch entwickelten Ländern aus gutem Grund noch nicht einmal diese drei Ultraschalluntersuchungen. Man sollte hier wissen, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Sie wird dann nur zu Lasten der anderen Beitragszahlerinnen abgerechnet. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe "schon mal" von dem ein oder anderen "umschifft" wird, ist bestens bekannt. 3. ob in Ihrer Situation ggf. noch ein zusätzlicher Ultraschall sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. Dieses kann je nach Situation schon sinnvoll sein. VB


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hallo es werden ja nur 3 ultraschall bezahlt von der kasse und ich glaube das es bei den ärzten unterschiedlich ist was sie für zusätzliche bilder aufschlagen ich habe einmalig 75 euro bezahlt und bekomme immer ein bild und davon waren zwei in 3D meine freundin hat 102 euro bezahlt


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hallo es werden ja nur 3 ultraschall bezahlt von der kasse und ich glaube das es bei den ärzten unterschiedlich ist was sie für zusätzliche bilder aufschlagen ich habe einmalig 75 euro bezahlt und bekomme immer ein bild und davon waren zwei in 3D meine freundin hat 102 euro bezahlt


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Also ich bin nun in der 8 SS und war schon 3 mal beim FA wobei er bei jedem Besuch ein Ultraschall gemacht hat. Ohne das ich etwas zahlen mußte. lieben Gruß und eine schöne Kugelzeit Nicole


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Ich bin eine Risikoschwangerschaft und habe meine FÄ auch auf das Problem angesprochen. Laut ihrer Aussage gibt es für zusätzliche US keine Abrechnungsziffern mehr, sodaß sie gezweungen ist, den Mehraufwand den Patienten privat abzurechnen. Ich zahle pauschal für alle US-Untersuchungen 50 Euro, beim FA bei dem ich vorher war, musste ich 80 Euro hinblättern. Gruß Nicole


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