Mitglied inaktiv
Hallo, mein Sohn hat eine Polydaktilie an den kleinen Fingern und eine Syndaktilie und Polydaktilie an den Fußzehen. Wir wünschen uns in einigen Jahren eventuell in drittes Kind und würden dann einen Gentest in Erwägung ziehen. Allerdings hat unser erster Sohn keinerlei Fehlbildungen. Wird denn sowas von der Kasse übernommen?
Hallo, in diesem Zusammenhang stellt die Untersuchung nach meiner Einschätzung - Vorbehalte der Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse bleiben unberührt - eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung dar. VB
Mitglied inaktiv
eine rückfrage, wäre es für dich i.s. einer möglichen abtreibung relevant, ob das potentiell ungeborene die gleiche (harmlose) fehlbildung hat wie dein kleiner sohn? denn nur dann macht so eine untersuchung doch sinn.
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