Frage: Schwangerschaft

Guten Morgen Muss wieder was Fragen Meine ssw verläuft die ganze Zeit nicht schön meine 3 ssw Anfang hatte ich 2 Blutungen 1 Zyste 2 Hämatom lag im kh Alles ok dann hies es Baby ist zu klein 1 2 wochen war dann 20 woche Feindiagnostik war ok nur 1 Woche zurück Dann war ich Vu 26 Woche da hies es genau der Woche entsprechend gut entwickelt ausser Köpfen was zu klein Jetzt war ich wieder Vu 30 Woche da hieß es baby zu leicht 1110g Grösse ok Kopf " wochen zu klein usw Soll in 2 Wochen zum Doppler wenn es nicht zunimmt im schlimmsten Falle Ks ! Ich habe keine Ruhe in der ssw muss immer warten und im Hinterkopf den Gedanken zu haben wie es mir gesagt wurde das es nicht vielleicht gesund sein kann wie zb Dwon syndrom fühle mich jeden Tag mies! Obwohl es so den Baby gut gehen soll 1 Wären es schon anzeichen dafür das es krank sein würde ?? Ich weiss das man nur 100& hat bei einer Fruchtwasseruntersuchung! Danke für Ihre Antworten und Mühe Lg ma79

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 09:35



Antwort auf: Schwangerschaft

Hallo, 1. gewisse Differenzen im Ultraschall können sich natürlich zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft ergeben, ohne dass dem automatisch eine klinische Bedeutung zukommen muss. Wichtig ist die Ausprägung der Differenz, ob diese schon seit Beginn der Schwangerschaft vorhanden war und die Tatsache, ob diese Differenz im Laufe der Zeit zunimmt. Zeigen sich erhebliche Differenzen in den Messungen oder in dem ein oder anderen Maß und war die frühe Berechnung des Schwangerschaftsalters korrekt, ist immer die Frage, warum das Kind kleiner oder größer =leichter oder schwerer! ist bzw. warum das ein oder andere Maß deutlich abweicht und je nach Ausprägung würde man einen solchen Befund kurzfristig kontrollieren und bei erheblicher Abweichung die genaue Ursache abklären. Bei größeren Abweichungen, kann dieses ansonsten zu Beginn der Schwangerschaft ein Hinweis auf eine nicht reguläre Entwicklung des Feten auch genetisch bedingt sein; im weiteren Verlauf unter anderem auch mal Ausdruck einer nicht ausreichenden Versorgung des Kindes oder einer verminderten Funktionsleistung der Plazenta sein. Hierbei würde aber die Kontrolle per Doppler-Ultraschall, ggf. durchgeführt durch einen entsprechend qualifizierten Arzt/Ärztin, schnell Sicherheit verschaffen. Und hier sollte dann zunächst mal diese Kontrolle abgewartet werden, bevor Sie sich sorgen. 2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 18.02.2009