Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

schwangerschaft und BV

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: schwangerschaft und BV

würmchen1408

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hallo herr Dr. Bluni, wie fang ich an...also ich bin in der Gastronomie als kellnerin tätig und jetzt im 6 monat.ich steh noch voll am gast. wir haben keinen pausenraum und nach den 4 stunden stehen und laufen kann ich nicht sitzend eingeteilt werden. irgendwie warum auch immer, versucht man um das BV herum zu kommen. die arbeit wird nicht leichter und ich falle jedem mehr zur last als das ich noch unterstützung wäre. jetzt bin ich erstmal krank geschrieben weil ich in der 20 ssw übungse´wehen hatte und mein wurm 1 woche hinterherhing. ich muss noch sagen wir sind ein großes haus mit weiten wegen und eine treppe führt in den biergarten was es nicht wirklich einfacher macht.... kann mir auch mein arzt ein BV ausstellen??? ich danke schon mal recht herzlich im vorraus. mfg katrin D.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Katrin, solange Sie vorzeitige Wehen haben oder eine andere schwangerschaftsbedingte Erkrankung, ist das nicht möglich. Wenn dem nicht mehr so ist, so gelten für Ihren Arbeitgeber selbstverständlich die Vorgaben im Mutterschutzgesetz und für Frauen im Gastgewerbe gibt es vom Amt für Arbeitsschutz der Hansestadt Hamburg ein Informationsblatt zum Mutterschutz im Gastgewerbe. Dieses können Sie unter der Adresse http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/berufsbild/ernaehrung/docs/Muetter_im_Gastgewerbe.doc (letzter Abruf 5.4.2012) herunterladen. Schauen Sie bitte auch mal in unserer Stichwortsuche hier auf dieser Seite unter dem entsprechenden Stichwort "Beschäftigungsverbot" nach. Dort finden Sie dann noch ausführlichere Informationen zu diesem Thema. Liebe Grüße VB


würmchen1408

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hallo herr dr. bluni, danke für die antwort. leider steht in dem gesetz nicht alles drin. es geht mir eig. um die 4 stunden die ich noch laufen und stehen darf und danach sitzend beschäftigt werden müsste. da es aber keine freie stelle sitzend gibt...kann ich auch nicht anders eingeteilt werden. also heißt das, der arzt könnte mich ins BV schicken? wenn ich gesund bin? nur meine ärztin sieht keine gefährdung... lg katrin D.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Katrin, der Beschreibung nach scheint ein BV dann möglich, wenn, wie gesagt, keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorliegt. Konkreter kann sich dazu unsere Juristin, Frau Bader, äußern. Abstimmen müssten Sie dieses aber mit einem Ihrer Ärzte vor Ort. Liebe Grüße VB


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