anni-93
Hallo Herr Dr. Bruni, ich bin in der 11 SSW und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis August 2016. Krieg ich danach Elterngeld und Mutterschaftsgeld, denn nach August habe ich keine Arbeit. ?MfG Anni
Hallo, Zu dieser Frage kann am besten unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ eine Antwort geben. VB
krümelchen2016
Das Elterngeld wird aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz errechnet. Dieses erhältst Du dann für 12 bzw. 14 Monate, je nachdem ob du und dein Partner die Partnermonate nehmt. Das Elterngeld beträgt 65/67% vom Durchschnittlichem Einkommen. Dann solltest du in der Elternzeit ausschau nach einer neuen Arbeitsstelle halten, damit das Lückenlos übergeht. Solltest du 3Monate bevor die Elternzeit rum ist noch keine Arbeit haben, bitte beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden sonst droht sperre. Lg
Tining
Wie es aussieht kriegst du sogar noch Arbeitslosengeld vorher bevor der Mutterschutz greift ! Das ( muttetschutzgeld)bekommst du dann von der Krankenkasse ! Ja wichtig - rechtzeitig Arbeitssuchend melden ! Und bei fragen kann man jederzeit auch die Elterngeldstellen anrufen ! Lg
anni-93
Bekomme ich da evtl. Arbeitslosengeld 1 oder 2?