Levinsmum
Hallo Herr Dr. Bluni .. Ich habe eine Frage, mein FA meint das das bestimmen des Titers keine Kassenleistung mehr ist und deshalb nicht mehr geprüft wird., habe jetzt aber schon des öfteren gelesen das bei anderen sehr wohl noch der Titer bestimmt wird. Kann sowas denn vom Bundesland her verschieden sein? Die andere Frage ist ich habe von meiner letzten Schwangerschaft noch die Titer bestimmung von 1:32 das war vor 3 Jahren .. Hebamme meint das sei ausreichend ich bin mir jedoch ziemlich unsicher =( .. Was kostet sowas den in etwa wenn man das selber zahlen würde ?? Lg
Hallo, 1.die Vorgaben in den Mutterschaftsrichtlinien zur Bestimmung der Röteln-Immunität haben sich Ende letzten Jahres geändert. Künftig ist eine Labordiagnostik zur Bestimmung der Röteln-Immunität nur noch erforderlich, wenn anamnestisch die Immunität der Schwangeren nicht gesichert ist. Dazu sollte entweder eine dokumentierte zwei-malige Impfung zur Gewährleistung einer ausreichenden Immunität vorliegen oder spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt der Schwangerschaft nachgewiesen und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden sein. Nachlesen können Sie dieses in den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien unter der unten angegebenen Adresse. 2. diese Vorgaben gelten bundeseinheitlich, nur werden wohl viele noch gerne das durchführen, was sie nun über viel Jahre vorher auch schon gemacht haben. 3. ja, dieser Titer sollte dazu ausreichen. VB Quelle http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19 (Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“), Stand:2.3.2012, letzter Abruf:23.5.2012)
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