Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Dr. Bluni, bei der Untersuchung in der 32.SSW wurde festgestellt, dass der Gebärmutterhals sich verkürzt hätte. Nun konnte ich im Mutterpass den Eintrag P1/3 lesen, weist dies auf eine Verkürzung von einem Drittel hin, oder ist nur noch ein Drittel des Gebärmutterhalses erhalten. Der Muttermund war fingerkuppen durchlässig. Bin sehr beunruhigt, da ich erst in der 33. SSW bin, kann ich irgendetwas tun, damit sich der Gebärmutterhals nicht weiter verkürzt. Heisst diese Diagnose auch gleichzeitig, das mein Baby früher kommen wird ? VIelen Dank für Ihre Antwort. M. Rehm
Liebe Frau Rehm, physiologischerweise verkürzt sich der Gebärmutterhals gegen Ende der Schwangerschaft immer, was ein Zeichen dafür ist, dass sich die Gebärmutter auf die Geburt vorbereitet. Kommt es jedoch früh zu einer Verkürzung deutlich vor der 34. SSW, dann bedeutet dieses, je nach Ausprägung eine Risikoerhöhung für eine Frühgeburt. Diese Verkürzung wird durch eine vorzeitige Wehentätigkeit hervorgerufen, wobei die genauen Entstehungsmechanismen bis heute nicht eindeutig geklärt sind. Eine bakterielle Besiedlung ist sicher nur eine Erklärung. Die Länge alleine lässt keine Rückschlüsse zu, außer, dass man sagen kann, dass eine Länge von weniger als 2,5 cm mit einem erhöhten Risiko der Frühgeburt einhergeht und deshalb entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen ausgesprochen werden. Wichtig ist es, hier immer den Gesamtzusammenhang zu sehen: Sehr hilfreich ist es, wenn bekannt ist, ob Beschwerden, wie Kontraktionen oder vorzeitige Wehen vorliegen oder es Hinweise für eine Entzündung im Bereich der Scheide gibt. Eine solche Entzündung mit Bakterien kann hier der Auslöser sein. Besonders bedeutsam ist, inwiefern sich im vaginalen Ultraschall Hinweise auf eine bedeutende Verkürzung des Gebärmutterhalses, ggf. verbunden mit einer Trichterbildung finden. In einigen Fällen hilft die körperliche Schonung mit Verzicht auf Sport und Verkehr und die prophylaktische Einnahme von Magnesium. Dieses beruhigt die Gebärmutter. In anderen Fällen reichen diese Maßnahmen alleine aber nicht aus. Manchmal ist dann auch eine stationäre Behandlung notwendig. Wie hier für Ihre persönliche Situation das sinnvollste Vorgehen aussehen sollte, kann sicher Ihre behandelnde Frauenärztin/Frauenarzt im Rahmen der Untersuchung beurteilen. Gegebenenfalls wird hier zur Entscheidungsfindung auch die Klinik mit einbezogen. VB