Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Kosten

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Kosten

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Dr. Bluni, wie ist das ab diesem Monat mit den Vorsorgeuntersuchungen einer Schwangeren? Ist die Zahlung von 10 € nötig oder ein Überweisungsschein? Habe von vielen gehört, die weder das eine noch das andere brauchen, da eine Vorsorgeuntersuchung kostenfrei bleiben muß, laut neuer Gesundheitsreform? Und sollte mein Gyn. einen Überweisungsschein oder die 10,- verlangen, ist dies rechtens? MFG Maja


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Maja, ja, die Information ist richtig: es gelten ab dem 1.Januar 2004 neue Gesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt. Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen. Allerdings benötigt die Frau für den Besuch beim Frauenarzt keine Überweisung, sofern sie in dem Quartal nicht vorher schon bei einem Hausarzt oder anderen Facharzt war. Der Frauenarzt oder Frauenärztin kann als erstes aufgesucht werden und er/sie kann dann für weitere Besuche bei einem Haus-oder Facharzt unproblematisch eine Überweisung ausstellen. Nicht zahlen müssen -Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen. -Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren -Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen -zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung zum letzgenannten Punkt der Schwangerschaftsvorsorge ist es aber unerlässlich, folgendes anzumerken: Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unbhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat. VB


Mitglied inaktiv

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also ich brauche eine überweisung und dein arzt ist auch nciht interessiert daran dich zu bescheissen weil er verdient nichts daran sondern hat mehr arbeit. ich habe mir eine überweisung heut geholt weil ich eh zum nem arzt musste wenn du vorher nciht mehr zu nem doc gehst dann zahl die 10 euro bei deinem frauenarzt und hol dir dort immer deine überweisungen ab für die anderen ärzte


Mitglied inaktiv

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Mitglied inaktiv

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hallo, ja vorsorgeuntersuchungen sind kostenfrei, allerdings auch nur so lange wie er nix behandeln muß. Ich bin mit meinem FA so verblieben, das ich ihm nen Ü-Schein mitbringe. Weil ihm das wohl auch mehr handlungsspielraum einräumt. LG dani


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