Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

kindsbewegungen

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: kindsbewegungen

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guten abend. ich hätte mal wieder zwei fragen an Sie. 1. ich bin jetzt in der 28 ssw u merke unser krümmel jeden tag. an manchen tagen -vorallem wenn ich viel unterwegs bin, aber auch mal wenn ich zu hause bin-merke ich krümmel nicht soviel . u an anderen tagen merke ich das kleine von früh bis abends. woran liegt das den? nur an den schlafrythmus vom kind? 2. kann man die süße kondensmilch aus der tube oder aus der dose essen?# danke schön u einen schönen abend ihnen noch!


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. ein starres Schema haben die Kinder nicht, nach dem sie sich bei allen Schwangeren gleich bewegen. Dies kann individuell völlig variieren und an vielen Faktoren liegen. Aber, die subjektiv erlebten Kindsbewegungen geben indirekt Aufschluss über das Wohlbefinden des Ungeborenen. Ein gesundes und vitales Kind bewegt viel und oft. Ein krankes oder beeinträchtigtes Kind hingegen schont sich und bewegt sich entsprechend weniger und "lebt auf Sparflamme". Das heißt aber noch lange nicht, dass bei vermindert verspürten Kindsbewegungen etwas mit dem Kind nicht in Ordnung ist. Werden die Kindsbewegungen eindeutig seltener oder häufiger als gewohnt registriert, sollte der Zustand des Kindes mittels CTG, Ultraschalluntersuchungen und klinischen Parametern überprüft werden. Sprechen Sie hier also bitte immer zunächst mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. Sofern die Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt oder Frauenärztin hier aber unauffällig sind, ist der Schwangeren zu empfehlen, bei kurzfristiger "Ruhe im Bauch", als auch bei zeitweilig verstärkter Aktivität nicht gleich beunruhigt zu sein. Wichtig zu wissen, ist sicher auch, dass reife Feten ein Drittel des Tages im Tiefschlaf verbringen und nur ein Zehntel des Tages wirklich wach sind! Auffällig wären zum Beispiel länger als 24 Stunden anhaltende, reduzierte Bewegungen. Ansonsten lässt sich aus dem Bewegungsmuster bei bisher unauffälligen Untersuchungen nicht gleich etwas Krankhaftes ableiten. 2. ja, das ist erlaubt. VB


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