Mitglied inaktiv
Guten Morgen! Wie sieht es aus bezgl. der gesetzlichen Krankenversicherung wenn man nicht verheiratet ist? Bei wem bzw durch wen ist das Baby versichert? Durch wen bin ich eigentlich versichert ab dann wenn ich in "Elternzeit" (nach dem Mutterschutz - also 8 Wochen nach der Entbindung)gehe? Bin ich weiterhin in meiner Krankenversicherung? Ist das Baby dann automatisch auch durch mich versichert? Wer zahlt die Beiträge für die Versicherung? Kann ich mich mit dem Baby auch unverheiratet durch meinen "noch Freund" familienversichern? Es geht darum das wir auf jeden Fall heiraten möchten, aber es kann sein das wir dies erst nach der Geburt des Kindes tun. Und von daher möchte ich wissen wie es mit dieser Sache aussieht! Vielen Dank an alle die mir da schon weiter helfen können! Liebe Grüße
liebe Sissi, in dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! Also: Deine KV bleibt bestehen, auch in der Elternzeit und ist für diesen Zeitraum Beitragsfrei. Wo das Kind versichert ist, ist eigentlich wurscht, meine beiden Söhne sind auch beim Papa ( sind auch nicht verheiratet) in der Familienversicherung, genausogut kannst auch Du das kleine bei Dir Familienversichern. Familienversicherung ist frei, das heisst, es werden keine höheren beiträge erhoben. Hoffe, das hilft Dir. LG Susi
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