Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Frage zu den Zuzahlungen beim Gyn

Frage: Frage zu den Zuzahlungen beim Gyn

Mitglied inaktiv

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Lieber Hr. Dr.Bluni ich war heute beim Gyn,da ich heute genau 22tg überfällig mit meiner Mens bin,SS Zeichen habe ich zeitweiße,was ich meinem Doc auch sagte. Er untersuchte mich unten rum und meinte es würde nach einer SSW aussehen,aber er wolle nochmal Ultraschall machen,was er tat und dabei sah er zwei Fruchtsäcke(Hüllen)mit jeweils einem linsengroßen Punkt drin,er meinte darauf hin genaue Sicherheit über eine Ssw könnte man nur über einen Schwangerschaftstest machen,der würde mich aber 15.-euro kosten. Das Ultraschallen sollte ich übrigens mit einem Betrag von 20.-euro zahlen(was er mir davor aber nicht gesagt hat)ich habe keines von beiden bezahlt,da ich den Test nicht machen lies. Nun zu meiner Frage,ist das so in ordnung das er geld verlangt? lg queeni30


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, wenn der Ablauf so ist, wie beschrieben, dann wäre dieses ganz sicher nicht statthaft. Aber, die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. Wenn die Regel ausgeblieben ist und keine Risiken vorliegen, muss eigentlich weder Ultraschall noch Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Insofern liegt es im Ermessen des Arztes der Patientin dann vorher (!!) diese Verfahren als Zusatzleistung anzubieten, wenn sie dieses denn wünscht. Bitte sprechen Sie aus diesem Grund zu dieser Art des Vorgehens mit Ihrem behandelnden Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe damals nur den Test beim Arzt bezahlt. Den Untraschall hat er umsonst gemacht. Was mich allerdings stutzt ist man hat gesagt das man in einer Schwangerschaft die 10 Euro nicht Zahlen muss. Ich musste sie aber damals immer Zalen. Lieben Gruß Anna


Mitglied inaktiv

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richtig,ja den ultraschall auf wunsch weiß ich das der kostet und Test auf wunsch auch,aber ich bin ja hin weil ich überfällig bin,das mittlerweile schon 22tg. und die 10.-euro musste ich auch bei meinem jüngsten immer zahlen,obwohl ich auch gesagt bekommen habe,das müsste man bei einer ss nicht


Mitglied inaktiv

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Hallo ich bin jetzt in der 14+3 woche. Ich habe bis jetzt nichts außer Praxisgebühr zahlen müssen. mein arzt macht öfters ultraschall umsonst und der schwangerschaftstest war auch umsonst. Ende des jahres hatte ich eine Eileiterschwangerschaft und mir wurde 3 mal ein schwangerschaftstest gemacht und die waren alle umsonst...


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