Mitglied inaktiv
Hallo, immer wieder lese ich, das einige Frauenärzte "routinemäßig" zum Feinultraschall überweisen und andere selbst bei Risikopunkten sich sehr schwer damit tun. Welche Ursachen hat das? Liegt das nur im Ermessen des FA oder spielen da evtl. auch andere Gründe mit? Wo kann ich nachlesen, welche Gründe es "offiziell" für einen Fein US gibt, oder können sie mir diese nennen? Vielen Dank im Vorraus! Der Service hier ist wirklich klasse! Maria
das genannte "Problem" mit den „Wunschleistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen – nicht nur in der Schwangerschaft - ist sicher eines, welches in der letzten Zeit häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren/Patientin anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Medizinisch gesehen, wissen wir, dass wir durch das häufige Ultraschallen eben nicht zu einer weiteren Reduzierung an Frühgeburten oder Fehlbildungen beitragen und deshalb gibt es in anderen, hoch entwickelten Ländern aus gutem Grund noch nicht einmal diese drei Ultraschalluntersuchungen. Der Glaube, dass mit der Häufigkeit und Anzahl der Untersuchungen (auch per Ultraschall)mehr Benefit verbunden ist, ist hier in Deutschland offensichtlich fest verwurzelt. Die Zukunft unseres Gesundheitswesens wird aber sicher gar keinen anderen Weg erlauben als viel mehr evidence based medicine zu betreiben (sprich die Dinge zu veranlassen, die medizinisch sinnvoll sind), nicht zuletzt, um die Medizin in Deutschland noch bezahlbar zu machen, denn wenn von den Frauen gewünscht wird, dass auch später noch andere Frauen Untersuchungen ohne Eigenanteil erhalten, dann sollte sich über die Ärzte gefreut werden, die eben nicht alles auf Kosten der Krankenkassen veranlassen, denn dann wird noch schneller in der Kasse der Krankenkassen Ebbe sein. Man sollte hier wissen, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Sie wird dann nur zu Lasten der anderen Beitragszahlerinnen abgerechnet. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe "schon mal" von dem ein oder anderen -dem Wunsch der Schwangere entsprechend - "umschifft" wird, ist bestens bekannt. Statthaft ist dieses Vorgehen aber dennoch nicht und widerspricht den Vorgaben des Kassenrechtes. VB