Mitglied inaktiv
Lieber Dr. Blumi, wir planen eine Reise nach Fuerteventura (ca. 4Flugstunden). Bei Beginn der Reise wäre ich dann in der 22ssw. Ich hab kurz zuvor noch das Organscreening und Vorsorgeuntersuchung und wenn dann alles ok. ist und die Ärztin mir das ausdrücklich ok. gibt, dass ich reisen darf, dann buchen wir. Nur jetzt haben wir gehört, dass die Fluggesellschaften neuerdings grundsätzlich eine Bescheinigung vom Arzt haben wollen, dass alles ok. ist und das der Arzt sogar die Verantwortung übernimmt, wenn was passiert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Arzt unterschreibt. Ich kannte das nur bisher, dass im letzten Trimester die Fluggesellschaften eine ärztliche Bescheinigung haben wollen. Hat sich da was geändert??? Noch eine Frage zuletzt - wie sehen Sie das Reisen in der Schwangerschaft, wenn es nicht in die Tropen geht und die Schwangerschaft normal verläuft? Wir werden vom Umfeld kritisiert - obwohl ich fliegen stetig gewohnt bin und mir das bisher keine probleme bereitet hat. Besteht denn durch die Druckveränderung eine Gefahr für das Baby (ich mein in meinem Schwangerschaftsstadium)? Dachte ein bißchen Sonne im Schatten, Wasser und Ruhe tun Baby und der werdenen Mama gut. Vielen Dank für Ihre Antwort Lg.
hallo, 1. Zum Fliegen/Langzeitflügen kann man folgendes sagen: die Ansicht, dass in der -Früh-schwangerschaft nicht geflogen werden darf, ist wissenschaftlich nicht belegt und deshalb ist es - fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt - auch in der -Früh-schwangerschaft möglich, zu fliegen, unabhängig von der Entfernung. Es sei denn es gäbe aus frauenärztlicher Sicht auf Grund einer Risikogravidität Einwände. Die Studien können keine Schäden bei Kindern nachweisen, aber offensichtlich werden hier immer noch anders lautende Informationen herausgegeben. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe, laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen -Flug in Terminnähe -anamnestisch Neigung zu -starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -kardiopulmonale Erkrankung -Angst beim Fliegen -mehr als 120000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland bitte immer daran denken, ggf. frühzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine ! Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. 2. insofern darf eine Schwangere auch in entsprechende Urlaubsorte fahren/fliegen, wenn medizinisch nichts dagegen spricht. 3. wenn die Schwangerschaft schon weiter fortgeschritten ist, verlangen die airlines meist eine Bescheinigung von Frauenärztin/Frauenarzt, dass zum Zeitpunkt keine Bedenken gegen die Flugreise bestehen. Diese Bescheinigung ist aber erstens von der Patientin privat zu erstatten und gilt sicher nicht als Verpflichtungserklärung oder Garantieübernahme. Das wäre juristisch wohl kaum haltbar. VB VB
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