Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

FA Besuch bei 5+5 !

Frage: FA Besuch bei 5+5 !

Mitglied inaktiv

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Hallo Doc ! Heute war ich bei meinem FA,meine letzte Regel war am 17.04 (nach Absetzung des Nuva!),30 Tage Zyklus (Temp.!)! Wäre also heute nach dieser Rechnung bei 5+5 ! Der FA sah im US dann eine etwa 3mm Fruchtblase, ist diese Größe der Fruchtblase normal? Weiter sagte er,die Schleimhaut ist nicht so hoch (letzten Montag bei anderer FÄ hoch aufgebaute SH)! Sein US weigerte sich die SSW und den ET zu errechnen! Ist dieser Wert für 5+5 ok?? Danke


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, 1. die Situation ist in den heutigen Tagen man muss schon sagen leider - so, dass die Teste immer früher durchgeführt werden und diese dann auch entsprechend früh anschlagen. Dieses bringt dann aber häufig mehr Verwirrung, Unsicherheit und zusätzliche Diagnostik mit sich, als einem lieb sein kann. Wenn die Schwangerschaft noch sehr jung ist, kann es sein, dass der Test gerade positiv ist und man selbst mit einem hoch auflösenden Ultraschallgerät nur eine hoch aufgebaute Schleimhaut, aber noch ohne Fruchtsack oder nur Fruchtsack ohne Dottersack sieht. Herzaktionen und Embryo sieht man eben erst ab der etwa 7. SSW. Hier kann man dann nur auf die Kontrollen verweisen und an die Geduld appellieren. 2. wenn Sie mal oben auf die Seite gehen, finden Sie einen Banner mit " Bilder und Daten zum Verlauf der Schwangerschaft" oder sie gehen nach http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/bilder_und_daten.htm. Dort sind die jeweiligen Mittelwerte zu finden. Hier kann es natürlich immer mal Abweichungen nach oben oder unten geben. Bei etwaigen Abweichungen sollte aber bitte der untersuchende Frauenarzt oder Frauenärztin gefragt werden, da nur er/sie zum individuellen Verlauf und zur individuellen Interpretation der Ultraschallwerte eine Auskunft geben kann. Eine Interpretation vorgegebener Werte, ohne, dass man den Gesamtzusammenhang und den Ultraschallbefund kennt, kann ein Außenstehender nicht vornehmen. Dieses sollte und kann auch nur der durchführende Arzt. Dieses allein schon deshalb, um Missinterpretationen, die sich hier ergeben können, zu vermeiden. VB


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