Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hab ein paar Fragen. Welche Untersuchungen müssen auf jeden Fall bei den VU-Terminen gemacht werden? Was kann es sein, wenn Eiweiß im Urin ist? Ich hatte meinen FA bei der US-Untersuchung gefragt wie groß das Baby ist. Kann man das bei der zweiten US in der 21.SSW nicht sagen? Er hat nur gesagt, dass es ca. 400g wiegt. LG Nicole
Liebe Nicole, 1. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ 2. mit dem Eintreten einer Schwangerschaft stellen sich zum Teil einschneidende körperliche Veränderungen ein. Es kommt gerade in der Endphase einer Schwangerschaft häufig zu einer physiologischen Ausscheidung von geringen Mengen an Zucker und/oder Eiweiß. Dieses wird durch eine verstärkte Durchlässigkeit der Gefäßbündel der Niere verursacht. Bedeutsam in diesem Zusammenhang sind deshalb auch neben der ausgeschiedenen Eiweißmenge auch andere Begleiterscheinungen und Symptome, die sich ggf. zeigen. Während der Schwangerschaft ist ein Eiweißgehalt des Urins von unter 0,5g/l im 24-Stunden-Urin noch als physiologisch anzusehen. Deshalb ist eine geringe Menge an Eiweiß, die in den Urin gelangt und hier nachgewiesen wird häufig als Folge der Umstellung des Körpers im Rahmen der Schwangerschaft als völlig normal anzusehen. Größere Mengen an Eiweißausscheidungen, die ggf. noch in Kombination mit anderen Symptomen, wie verstärkte Wassereinlagerungen und erhöhtem Blutdruck auftreten, können wiederum ein Hinweis auf eine schwangerschaftsspezifische Ursache, wie der Präeklampsie oder auch „EPH-Gestose“ sein. Diese stellt eine besondere Komplikation der Schwangerschaft dar. Hierbei steht das "E" für den englischen Begriff "edema" (Ödeme), das "P" steht für Proteinurie (Eiweiß im Urin) und "H" steht für Hypertonie (Bluthochdruck). Wie hier dieser Befund für Ihre persönliche Situation einzuschätzen ist, kann sicher Ihre behandelnde Frauenärztin/Frauenarzt im Rahmen einer Untersuchung klären. 3. zur Berechnung der Länge des Kindes gibt es nur eine allgemeine Formel, denn nach dem dritten Monat wird man mit dem Ultraschall kaum mehr die genaue Länge des Kindes bestimmen können, da man nur einen kleinen Bildausschnitt hat: bis zum 5. Monat die Anzahl der Monate zum Quadrat nehmen und dann ab dem 5. Monat mal fünf nehmen. Dann hat man die ungefähre Größe in Zentimetern. Es geht auch, wenn man im letzten SS-Drittel die Länge des Femur FL=Oberschenkelknochen mal sieben nimmt. VB
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