Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Eigenanteil bei Krankenhausbehandlung

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Eigenanteil bei Krankenhausbehandlung

Mitglied inaktiv

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Sorry Herr Bluni, ich habe leider keine Ahnung, bei wem ich nachfragen soll; vielleicht können Sie es mir sagen, falls Sie es nicht beantw. können?! Ich habe ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich einen Eigenanteil vom 30 Euro zahlen soll. Ich war bei der Entbindung im letzten Jahr insgesamt 9 Tage im Krankenhaus; ansonsten das ganze Jahr nicht. Ich dachte immer, bei SS und Geburt übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür; ist dies nicht so? Und warum muß ich wenn "nur" 3 Tage zuzahlen? Mit netten Grüßen, Sandra


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, offensichtlich ist es so, dass unabhängig von der Abrechnungsgrundlage des Krankenhauses bei einer Verweildauer von mehr als 6 Tagen nach der Entbindung ab dem 7. Tag Zuzahlungen nach § 39 Abs. 4 SGB V für die Mutter zu entrichten sind. VB


Mitglied inaktiv

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Also als ich im KH (nicht Geburt) war musste ich auch zuzahlen. Waren damals noch 9 Euro pro Tag. Maximal muss man 14 Tage zuzahlen. Danach ist alles frei ( also KK übernimmt dann voll). Bei der Entbindung ist das anders. Weiß vom hörensagen, dass man bei Geburt bis zu 6 Tage im KH bleiben kann (aber nicht muss). Diese 6 Tage werden von der Krankenkasse übernommen da sie als medizinisch "notwendig" gelten. Mehr aber nicht. Deshalb musst du die restlichen 3 Tage zahlen. Hoffe das aht dir etwas geholfen. Liebe Grüße und viel Spass mit deinem Krümel


Mitglied inaktiv

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Die Angabe von 14 Tagen ist nicht mehr korrekt. Soweit ich das mitbekommen habe wurde die Frist im Januar 2005 von 14 auf 21 Tage erhöht, wo man selber zahlen muß. Erst nach den 21 Tagen KH Aufenthalt ist das dann frei. Aber mit der Entbindung das stimmt. 6 Tage werden komplett von der KK entrichtet. Liebe Grüße Nicole


Mitglied inaktiv

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Also,ich kenne das so das man 6 Tage lang nichts dazu bezahlen muß nach einer spontanen Geburt und 10 Tage nach Kaiserschnitt.


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