Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr., nachdem mein Zuckerwert am Dienstag mittag bei dem Glucose Sreening 181 nach einer Stunde betrug war ich heute beim grossen Zuckerbelastungstest. Meine Werte waren 85 /186/134 . Der 2.te Wert ist zu hoch . Was hat das für Auswirkungen nun? War es übehaupt sinnvoll 2tage nach dem Screening den grossen Test zu machen? Vielen dank.Caro
Hallo Caro, 1. die Screeninguntersuchung nach einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) besteht in einer einmaligen Bestimmung des Blutzuckers (BZ) nach Trinken von 200 ml einer Zuckerlösung mit 50 Gramm Glukose. Vorteil hierbei ist, dass die Schwangere nicht nüchtern zu sein braucht. Die Flüssigkeit sollte innerhalb von 5 Minuten langsam getrunken werden und die Blutentnahme 60 Minuten danach erfolgen. Erreicht der BZ-Spiegel den Wert von 7,7 mmol/l (140 mg/dl), besteht der Verdacht auf eine diabetische Stoffwechsellage. Tageszeit oder vorausgegange Mahlzeiten spielen dabei keine Rolle. Zur endgültigen Diagnosestellung wird deshalb ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) bei unveränderter Ernährung der Schwangeren durchgeführt. Dieses am sinnvollsten in einer diabetologischen Schwerpunkteinrichtung oder bei einem niedergelassenen Diabetologen. Hierzu muss die Schwangere vor der Testung 9-12 Stunden nüchtern sein. Zu Beginn bekommt sie erstmalig Blut abgenommen (Nüchternblutzucker), dann erhält sie 300 ml einer Zuckerlösung mit 75 Gramm Glukose zu trinken. Nach einer und nach zwei Stunden wird erneut Blut zur Bestimmung des Blutzuckers abgenommen. Nach den offiziellen Vorgaben " Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes" liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes (GDM) vor, wenn mindestens zwei der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (Werte aus dem kapillärem Vollblut) nüchtern: größer/gleich 90 mg/dl nach 1 Std: größer/gleich 180 mg/dl nach 2 Std :größer/gleich 155 mg/dl Erreicht oder überschreitet nur ein Wert die oben angegebenen Grenzen, so liegt definitionsgemäß eine eingeschränkte Glucosetoleranz (IGT) vor, diese wird, bezogen auf die Behandlungsbedürftigkeit, wie ein diagnostizierter GDM gewertet. In dem Fall ist es in jedem ratsam, dass die betroffene Schwangere dann in einer diabetologischen Schwerpunktambulanz zur weiteren Abklärung und Therapieempfehlung vorgestellt wird. 2. eine Diabetikerin kann heute eine Schwangerschaft in aller Regel "normal" austragen und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Es ist aber zu fordern, dass sie sich schon bei der Planung, spätestens sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, von einem diabetologisch erfahrenen Internisten und einem mit diabetologischen Problemen vertrauten Gynäkologen gemeinsam betreuen lässt. Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung. Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %). Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen. Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken. Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig. Zur Ernährungsumstellung ist folgendes zu sagen: Empfohlen wird eine Ernährung, die eine für die Bedürfnisse der Schwangerschaft adäquate Kalorienmenge und Zusammensetzung enthält. Der Kalorienbedarf für eine Schwangere im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) beträgt ca. 30 kcal/kg Körpergewicht. Bei Frauen mit einem Body-Mass-Index von größer 27 kg/ Quadratmeter Körperoberfläche am Beginn der Schwangerschaft sollte die Kalorienmenge auf 25 kcal/ kg Körpergewicht reduziert werden. Die Kostverordnung soll von einer ausgebildeten Fachkraft nach Kohlenhydrat-Einheiten (KE) quantifiziert werden. Weiteres besprechen Sie bitte mit den Experten vor Ort. Auf den Internetseiten der Deutschen Diabetes-Klinik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/download/DDFI_Broschuere_Schwangerschaft.pdf können Sie dazu eine sehr informative Broschüre für Betroffene downloaden. VB