sternchen1410
Hallo ich arbeite als examinierte Altenpflegerin in einem Altenheim. MO. von 7-14 Uhr, Di-Fr. 7-11.30 Uhr und jedes 2. WE von 12.30 -20.00 Uhr. Ich komme insgesamt auf eine 25 Std. Stelle wöchtl. . Einen Tag in der Woche habe ich noch frei. Nun ist es so daß ich in der 27.ssw bin . Ich versorge die leichteren leute ( Fußgänger) . Wenn ich sie dusche oder anziehe muß ich mich oft bücken oder in die Hocke gehen. Dieses übt masiven Druck im Imtimbereich aus. Ich nehme schonMagnesium,der FA weiß Bescheid und die 1.ss ist erst 14 Monate her. Darf ich Blutzucker messen wenn ich Handschuhe trage?( Stichverletzungsefahr) Manche Kollegen ( ich arbeite dort noch nicht lange) haben nun ihren Unmut geäußert daß ich mich "ausruhe", fast nichts mehr mache. Kann ein Hausarzt auch ein Berufsverbot aussprechen oder schreiben? Wieviel darf ich wirklich? Ich versorge dann etwa 4-5 Bewohner tägl.Ich merke nr einfach daß ich nach Feierabend echt kaputt bin. mein Mutterschutz beginnt am 22.04
Hallo, 1. selbstverständlich sind auch solche Tätigkeiten mit gelegentlichem Bücken in der Schwangerschaft erlaubt 2. nein, ein Stechen zur Blutzuckerbestimmung ist nicht erlaubt. 3. ein Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber oder Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ausstellen, aber immer nur dann, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen und, so, wie Sie es beschreiben, hört es sich für mich noch nicht danach an. Liebe Grüße VB
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