Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni. Ich habe am Mittwoch einen Termin zur Fruchtwasseruntersuchung. Ich habe nochmals in den älteren Papieren geschaut da hatte ich 2003 einen Triple Test durchführen lassen. (23 Jahre war ich als dieser Test gemacht wurde). Da wurde ein Wert in höhe von 0,61 MoM ermittelt. Es wurde dabei berücksichtig: mein alter, meine gewicht, rauchen, wieviele kinder. Das kind wurde vollkommen gesund geboren (kam aber in der 34. Schwangerschaftswoche ohne erkennbaren grund) Bei dem kürzlichen AFP Test wurde dann ein wert von 0,40 MoM ermittelt. Auch hier wieder zu niedrig. Ich ziehe nun in erwägung die fruchtwasseruntersuchung nicht durchführen zu lassen, da mir das risiko zu hoch ist, ein gesundes Baby zu verlieren. Ich hätte das ergebnis auch erst ca. in der 22 woche. und ob ich da die schwangerschaft noch beenden würde, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Kann man ein Down Syndrom auch über eine Ultraschalluntersuchung feststellen? Danke sehr für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Die Bestimmung des Alpha-Fetoproteins im Rahmen der Pränataldiagnostik mit konsekutiver Risikoberatung bezüglich des Vorliegens einer Neuralrohrfehlbildung ist eine Leistung, die zu einer vorher durchgeführten Aufklärung verpflichtet. Durch Bestimmung des AFP (=Alpha-Feto-Protein) im mütterlichen Blut lässt sich bei erhöhten Werten ein Hinweis auf Neuralrohr-Missbildungen (Spina bifida, "offener Rücken") beim Kind ableiten. Da der Wert im mütterlichen Blut durch verschiedene Faktoren beeinflusst wird, bedeutet ein erhöhter Wert keinesfalls, dass eine Missbildung vorliegt. Hier kann die Bestimmung des Alpa-Fetoproteins per Fruchtwasserpunktion Klarheit bringen und das Kind zudem mittels Ultraschall genau auf Organmissbildungen untersucht werden. Diese sollte dann durch einen dafür entsprechend qualifizierten Untersucher(in) erfolgen. Eine wiederholte Messung ist meines Wissens wenig sinnvoll oder hilfreich! Deutlich erniedrigte Werte werden hingegen mit Erbgutschäden in Verbindung gebracht. Sie können aber auch auf Grund eines falsch eingeschätzten Schwangerschaftsalters (tatsächlich jünger als ursprünglich gedacht) zu Stande kommen. Der Wert selbst ist abhängig von der Schwangerschaftswoche, dem Gewicht der Schwangeren, und der Frage ob Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft. 2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB
Mitglied inaktiv
ich war mir am anfang auch nicht ganz sicher eine fruchtwasseruntersuchung machen zu lassen. habe mich aber dann trotzdem entschlossen dazu. diese wurde in der 16. ssw durchgeführt. alles verlief super gut und es gab hinterher keinerlei probleme. das fg-risiko liegt so glaube ich bei 0,5 - 1,0 %. man sollte sich schon schonen am tage der untersuchung. ich auf alle fälle kann nichts gegenteiliges berichten und ich bin froh das ich und mein mann gewissheit haben, das wir en kind ohne behinderung bekommen werden. man erlebt die ss viel ruhiger wenn man vorher so wie wir mit nicht so guten werten konfrontiert wurde. lg und noch eine schöne kugelzeit