Kimi0815
Guten Tag Herr Dr. Hackelöer, ich habe folgende Frage, die zwar nicht direkt etwas mit pränataler Diagnostik zu tun hat, aber da Sie selber eine Praxis betreiben, kennen Sie sich hier bestimmt aus: Aufgrund einer Quarantäne kann ich die erste Ultraschalluntersuchung nicht innerhalb des Zeitrahmens wahrnehmen, die ja bis spätestens 11+6 durchgeführt werden soll. Ich wäre dann 2 Tage später bei 12+1. Ein früherer Termin ist wegen Urlaubs meines Arztes nicht möglich. Mir wurde nun gesagt, der Ultraschall könne dann nicht mehr mit der Krankenkasse abgerechnet werden, da zu spät. Ich könnte den US aber in Anspruch nehmen und dann selber bezahlen. Meine Frage: wird das von den KK so eng gesehen? Ich kann ja schließlich nichts für meine Quarantäne und auch nichts für den Urlaub der Praxis. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu eine kurze Info geben, ich denke solche Fälle dürften in der letzten Zeit öfter aufgetreten sein. Vielen Dank!
Hallo Kimi0815, Sie haben Anspruch auf das 1.Screening und Ihr Arzt muß Ihnen eine andere Untersuchung anbieten,wenn diese wegen der Quarantäne nicht wahrgenommen werden konnte-natürlich ohne Kosten für Sie.Wie er dies mit der Kassen abrechnet,ist sein Problem,was aber mit der jetzigen speziellen Corona-Situation lösbar sein müßte. Alles Gute Prof. Hackelöer
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