Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Prof. Wirth, meine Tochter (wird im August 7) ist am 6.Feb. 09 wegen eines bilateralen VUR operiert worden. Wir waren schon 2 x zur Nachuntersuchung - alles O.K. Abschlussuntersuchung mit MCU ist im August und so lange muss sie auch noch jeden Abend eine Nifurette nehmen. Nun habe ich aber dummerweise vergessen zu fragen, ob sie wieder schwimmen darf (wir waren schon 2 x). Der Kinderarzt hat grünes Licht gegeben und im OP-Bericht stand drin "körperliche Schonung für eine Woche" und "Sportverbot" für weitere 4 Wochen. Wie gesagt, die OP war am 6. Februar und das Sportverbot galt für die 4 Wochen nach der OP. Das haben wir auch dicke eingehalten, waren aber diese und letzte Woche beim Schwimmen. Denken Sie, dass das so O.K. ist, weil ja auch der Kinderarzt es erlaubt hat oder hätte ich in der Kinderurologie nachfragen müssen? Die OP war ja schon vor über 10 Wochen. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sie haben es richtig gemacht, selbstverständlich kann sie wieder schwimmen gehen. Gruss S. Wirth