Mitglied inaktiv
Mein 14 Monate alter Sohn wurde vor 3 Monaten wegen eines VUR in einer kinderchirurgischen Klinik operiert. Nun waren wir kürzlich wieder dort stationär, um den Erfolg der OP zu kontrollieren. Ich habe mich als Begleitperson mit aufnehmen lassen. Die Krankenkasse fordert nun von mir eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit meiner Mitaufnahme, welche mir jedoch vom Krankenhaus verweigert wird. Von einer anderen Kinderklinik wusste ich, dass die medizinische Notwendigkeit für Kinder unter einer bestimmten Altersgrenze (8 Jahre???) immer bescheinigt wird. Ich war deshalb davon ausgegangen, dass das in allen Kinderkliniken und natürlich auch Kinderchirurgien so gehandhabt wird. Da ich inzwischen wieder berufstätig bin, stehe ich nun vor einem Problem. Haben Sie einen Rat für mich?
Die Krankenkasse muss die Mitaufnahme bei einem so kleinen Kind akzeptieren, da die med. Indikation automatisch gegeben ist. Die Kliniken können dafür auch etwas Geld bekommen. Es ist daher auch nicht zu verstehen, dass die Klinik die Bescheinigung verweigert. Wenden Sie sich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters der Kasse und beschweren Sie sich. Gruss S. Wirth